4.7.3 Reinigung von Straßen außerhalb von Ortsdurchfahrten

Datum der Konstituierung


27.09.2011

Leiter


Ltd. BDir. Dipl.-Ing. Sven Erhardt

Mitarbeiterstruktur


Gesamt: 7
Wirtschaft: 0
Wissenschaft: 1
Verwaltung: 6
Ingenieurbüros: 0
Sonstige: 0

Problem / Ziel


Um die Funktionsfähigkeit der Straßen dauerhaft aufrecht zu erhalten, sind
die regelmäßige Pflege und Reinigung der Straßenbestandteile erforderlich.
Die Aufgaben der Reinigung der Straßen ergeben sich dabei aus folgenden
Forderungen:

  • Die Verkehrssicherheit ist durch Beseitigen verkehrsbehindernder
    Verunreinigungen von Verkehrsflächen, Verkehrszeichen und
    Verkehrseinrichtungen sowie
  • durch das Beseitigen von Verunreinigungen, welche die Funktionsfähigkeit der Entwässerungseinrichtungen beeinträchtigen, sicherzustellen.

Das derzeit geltende Regelwerk zur Straßenreinigung stammt aus dem Jahre
1999. Zwischenzeitlich haben sich allerdings in den rechtlichen und
technischen Regelwerken erhebliche Änderungen und Neuregelungen
ergeben, die sich auf die Durchführung der Straßenreinigung auswirken. Auch
haben technische Weiterentwicklungen und betriebswirtschaftliche
Erkenntnisse zu Optimierungen bei der Durchführung der Straßenreinigung
geführt. Diese Gesichtspunkte machen eine grundsätzliche Überarbeitung des
Merkblattes erforderlich.

 

Angestrebtes Ergebnis


Regelwerk mit dem Verwendungszweck Merkblatt R2.

 

Grobe Gliederung des Inhalts

  1. Rechtliche Grundlagen
  2. Reinigung der Straßenbestandteile
  3. Empfehlungen zum Reinigungsumfang und zur -häufigkeit.
  4. Technische Ausstattung