8.1.3 Bauvertragliche Regelungen zur RDO Beton

Datum der Konstituierung


26.10.2010

Leiter


Dipl.-Ing. Klaus Böhme

Mitarbeiterstruktur


Gesamt: 11
Wirtschaft: 5
Wissenschaft: 2
Verwaltung: 3
Ingenieurbüros: 1
Sonstige: 0

Problem / Ziel


Mit Einführung der RDO Beton müssen bauvertragliche Regelungen geschaffen werden für die praktische Anwendung; Abstimmungen mit dem BMVBS; AA 7.1; Querbeziehung zur ZTV/TL/TP Beton.

Angestrebtes Ergebnis