7.1.4 Vertragliche Regelungen - Dauerhaftigkeit

Datum der Konstituierung


5.12.2011

Leiter


Prof. Dr.-Ing. Hans-Hermann Weßelborg

Mitarbeiterstruktur


Gesamt: 18
Wirtschaft: 8
Wissenschaft: 3
Verwaltung: 5
Ingenieurbüros: 2
Sonstige: 0

Problem / Ziel


Die Dauerhaftigkeit der Asphaltstraßen in Deutschland hat in den letzten Jahren deutlich nachgelassen. Betroffen sind überwiegend Asphaltdeckschichten, zum Teil auch Asphaltbinderschichten. Inzwischen handelt es sich dabei nicht mehr um ein Thema, das nur lokal begrenzt in einigen Gegenden Deutschlands auftritt, sondern bundesweite Relevanz besitzt.


Dies hat dazu geführt, dass die Mehrzahl der Straßenbauverwaltungen der Länder eigene bauvertragliche Festlegungen erarbeitet und eingeführt haben. Dabei werden die Forderungen der ZTV Asphalt-StB 07 erheblich verschärft und teilweise Anforderungen gestellt, die bereits aufgrund der Präzision der Prüfverfahren nicht einzuhalten sind.


Der Arbeitsausschuss 7.1 betont, dass die Regelungen in den TL Asphalt-StB 07 und in den ZTV Asphalt-StB 07 ausreichend sind, um die Dauerhaftigkeit der Asphaltstraßen sicher zu stellen.

Die Praxis zeigt aber, dass die Schwankungsbreite bei den Ausgangsstoffen, bei der Asphaltproduktion und beim Einbau sehr groß ist. Die eingebauten Schichten weisen häufig hohe Hohlraumgehalte auf und zeigen ein schnelles Alterungsverhalten. Verschiedene Untersuchungen zeigen einen deutlichen Zusammenhang zwischen hohen - zumeist noch zulässigen - Hohlraumgehalten der eingebauten Schicht und dem frühzeitigen Auftreten von Rissen. Daher sieht der Arbeitsausschuss es als notwendig an, die Anforderungen in den TL und ZTV Asphalt-StB 07 zu überprüfen und in einem technisch notwendigen und prüftechnisch sinnvollen Rahmen anzupassen.

 

Angestrebtes Ergebnis


  • kurzfristige Anpassungen

Es sollen Anpassungen in den TL und ZTV Asphalt-StB 07 vorgeschlagen werden, die eine Verbesserung der Dauerhaftigkeit von Asphaltschichten erwarten lassen und kurzfristig umgesetzt werden können.

  • mittelfristige Anpassungen

Weitergehende Schritte sollen aufgrund von Untersuchungen (vorliegende bzw. derzeit noch laufende Forschungsprojekte sowie z.B. Analyse von Kontrollprüfungsergebnissen in den Bundesländern) definiert werden.