7.2.2008
| Gesamt: | 8 |
| Wirtschaft: | 1 |
| Wissenschaft: | 4 |
| Verwaltung: | 3 |
| Ingenieurbüros: | 0 |
| Sonstige: | 0 |
Die planerische Gestaltungsfreiheit, das sogenannte Planungsermessen der planenden Institution, ist an die rechtsstaatlichen Planungsgrundsätze gebunden. Diese umfassen grundsätzlich die Planrechtfertigung, die Planungsleitsätze bzw. die zwingenden Rechtsvorschriften sowie das Abwägungsgebot. Der Planungsgrundsatz der zwingenden Rechtsvorschriften und Anforderungen ist dabei in den letzten Jahren in erheblichem Umfang erweitert worden. Dies betrifft insbesondere rechtliche Vorgaben im Bereich der Umweltverträglichkeit, des Immissionsschutzes und der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Kenntnis dieser deutlich erweiterten gesetzlichen Vorgaben und ihrer gesetzeskonformen Anwendung ist die Grundvoraussetzung für die erforderliche Rechtmäßigkeit einer Fachplanungsentscheidung. Hinzu kommt das Wissen über einschlägige Normen und Richtlinien, die zwar keinen Rechtscharakter haben, deren Beachtung jedoch geboten ist. Nicht zuletzt aufgrund der Veränderungen und Ergänzungen bei den rechtlichen Vorgaben ist eine ausreichende oder gar umfassende Kenntnis dieser Vorschriften auf der Bearbeitungsebene häufig nicht im erforderlichen Umfang oder sogar überhaupt nicht vorhanden. Der Arbeitskreis soll daher das inzwischen veraltete Hinweispapier aus dem Jahre 1991 ergänzen und teilweise neu fassen.
Hinweise zur Berücksichtigung rechtlicher Belange bei Verkehrsplanungen – (2011)