15.-17. September 2010, Congress Center Rosengarten, Mannheim
18. März 2010, Wissenschafts- und Kongresszentrum darmstadtium, Darmstadt
22./23. März 2010 in Wuppertal
5. Mai 2010, Stadthalle, Congress Saal, Braunschweig
am 8. Juni 2010 in Erfurt, Fachhochschule Erfurt
16./17. März 2011, Stuttgart Call for papers bis 12. Juli 2010
Einladung zum Fachgespräch am 24.6.2010, Maternushaus, Köln
1.1.6 Rechtliche Belange in der Verkehrsplanung
Datum der Konstituierung
7.2.2008
Leiter
Mitarbeiterstruktur
| Gesamt: | 9 |
| Wirtschaft: | 1 |
| Wissenschaft: | 4 |
| Verwaltung: | 3 |
| Ingenieurbüros: | 1 |
| Sonstige: | 0 |
Problem / Ziel
Die planerische Gestaltungsfreiheit, das sogenannte Planungsermessen der planenden Institution, ist an die rechtsstaatlichen Planungsgrundsätze gebunden. Diese umfassen grundsätzlich die Planrechtfertigung, die Planungsleitsätze bzw. die zwingenden Rechtsvorschriften sowie das Abwägungsgebot. Der Planungsgrundsatz der zwingenden Rechtsvorschriften und Anforderungen ist dabei in den letzten Jahren in erheblichem Umfang erweitert worden. Dies betrifft insbesondere rechtliche Vorgaben im Bereich der Umweltverträglichkeit, des Immissionsschutzes und der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Kenntnis dieser deutlich erweiterten gesetzlichen Vorgaben und ihrer gesetzeskonformen Anwendung ist die Grundvoraussetzung für die erforderliche Rechtmäßigkeit einer Fachplanungsentscheidung. Hinzu kommt das Wissen über einschlägige Normen und Richtlinien, die zwar keinen Rechtscharakter haben, deren Beachtung jedoch geboten ist. Nicht zuletzt aufgrund der Veränderungen und Ergänzungen bei den rechtlichen Vorgaben ist eine ausreichende oder gar umfassende Kenntnis dieser Vorschriften auf der Bearbeitungsebene häufig nicht im erforderlichen Umfang oder sogar überhaupt nicht vorhanden. Der Arbeitskreis soll daher das inzwischen veraltete Hinweispapier aus dem Jahre 1991 ergänzen und teilweise neu fassen.
Angestrebtes Ergebnis
Hinweise zur Berücksichtigung rechtlicher Belange bei Verkehrsplanungen – (2010)