Aktuelles:
Deutscher Straßen- und Verkehrskongress 2010, Mannheim

15.-17. September 2010, Congress Center Rosengarten, Mannheim

Kolloquium "Bauliche Erhaltung von Asphaltbefestigungen 2010"

18. März 2010, Wissenschafts- und Kongresszentrum darmstadtium, Darmstadt

Kolloquium "Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA)"

5. Mai 2010, Stadthalle, Congress Saal, Braunschweig

Workshop "Beitrag der Verkehrsplanung zum Klimaschutz"

am 8. Juni 2010 in Erfurt, Fachhochschule Erfurt

HEUREKA '11 Optimierung in Verkehr und Transport

16./17. März 2011, Stuttgart Call for papers bis 12. Juli 2010

XXIV. Welt-Straßenkongress 2011

26. bis 30. September 2011 in Mexiko

CORNET und EraSME

Call for proposals bis 31. März 2010

TRA - Transport Research Arena 2010

7.-10. Juni 2010, Brüssel, "SQUARE, Brussels Meeting Centre"

Berücksichtigung von Fledermäusen in der Straßenplanung

Einladung zum Fachgespräch am 24.6.2010, Maternushaus, Köln

5th World Congress on Emulsions

12.-14. Oktober 2010, Lyon

Innovationsprogramm Straße

Innovationsoffensive Straßenbau gestartet

1.1.6 Rechtliche Belange in der Verkehrsplanung

Datum der Konstituierung


7.2.2008

Leiter


Dipl.-Ing. Ernst Kleinwächter

Mitarbeiterstruktur


Gesamt: 9
Wirtschaft: 1
Wissenschaft: 4
Verwaltung: 3
Ingenieurbüros: 1
Sonstige: 0

Problem / Ziel


Die planerische Gestaltungsfreiheit, das sogenannte Planungsermessen der planenden Institution, ist an die rechtsstaatlichen Planungsgrundsätze gebunden. Diese umfassen grundsätzlich die Planrechtfertigung, die Planungsleitsätze bzw. die zwingenden Rechtsvorschriften sowie das Abwägungsgebot. Der Planungsgrundsatz der zwingenden Rechtsvorschriften und Anforderungen ist dabei in den letzten Jahren in erheblichem Umfang erweitert worden. Dies betrifft insbesondere rechtliche Vorgaben im Bereich der Umweltverträglichkeit, des Immissionsschutzes und der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die Kenntnis dieser deutlich erweiterten gesetzlichen Vorgaben und ihrer gesetzeskonformen Anwendung ist die Grundvoraussetzung für die erforderliche Rechtmäßigkeit einer Fachplanungsentscheidung. Hinzu kommt das Wissen über einschlägige Normen und Richtlinien, die zwar keinen Rechtscharakter haben, deren Beachtung jedoch geboten ist. Nicht zuletzt aufgrund der Veränderungen und Ergänzungen bei den rechtlichen Vorgaben ist eine ausreichende oder gar umfassende Kenntnis dieser Vorschriften auf der Bearbeitungsebene häufig nicht im erforderlichen Umfang oder sogar überhaupt nicht vorhanden. Der Arbeitskreis soll daher das inzwischen veraltete Hinweispapier aus dem Jahre 1991 ergänzen und teilweise neu fassen.

 

Angestrebtes Ergebnis


Hinweise zur Berücksichtigung rechtlicher Belange bei Verkehrsplanungen – (2010)

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