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Frist für die Einreichung der Kurzfassungen ist der 12.07.2013
3.6.3 Richtlinien für die Markierung von Strassen (RMS)
Datum der Konstituierung
10.4.2008
Leiter
Mitarbeiterstruktur
| Gesamt: | 19 |
| Wirtschaft: | 4 |
| Wissenschaft: | 3 |
| Verwaltung: | 9 |
| Ingenieurbüros: | 2 |
| Sonstige: | 1 |
Problem / Ziel
Die Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS) wurden im Jahre 1980 eingeführt und untergliedern sich in den Teil 1 (Abmessungen und geometrische Anordnung von Markierungszeichen) und den Teil 2 (Anwendung von Fahrbahnmarkierungen). Teil 1 wurde im Jahre 1993 in überarbeiteter Form herausgegeben. Teil 2 wurde seit seiner Einführung nicht mehr überarbeitet.
Beide Teile der RMS entsprechen in Teilbereichen nicht mehr den heutigen Gegebenheiten und Anforderungen. Zwischenzeitlich vorgenommene Änderungen, beispielsweise in der StVO bzw. VwV-StVO (z.B. im Bereich des Fußgänger- und Radverkehrs), müssen in die Richtlinien eingearbeitet werden.
Bei der Überarbeitung soll zunächst der konkrete Änderungs- und Ergänzungsbedarf festgestellt werden. Dabei sind beide Teile an die heutigen Vorgaben durch vorrangige Verordnungen und Normen anzupassen. Schließlich ist zu entscheiden, ob beide Teile künftig zu einem Werk zusammengefasst werden.
Angestrebtes Ergebnis
Neue, dem Stand der Technik entsprechende Richtlinien für die Markierungen von Straßen (RMS), auf die in der VwV StVO Bezug genommen werden kann.