15.-17. September 2010, Congress Center Rosengarten, Mannheim
18. März 2010, Wissenschafts- und Kongresszentrum darmstadtium, Darmstadt
22./23. März 2010 in Wuppertal
5. Mai 2010, Stadthalle, Congress Saal, Braunschweig
am 8. Juni 2010 in Erfurt, Fachhochschule Erfurt
16./17. März 2011, Stuttgart Call for papers bis 12. Juli 2010
Einladung zum Fachgespräch am 24.6.2010, Maternushaus, Köln
1.7.4 Emissionshandel und nachhaltige Verkehrsentwicklung
Datum der Konstituierung
19.5.2008
Leiter
Mitarbeiterstruktur
| Gesamt: | 10 |
| Wirtschaft: | 2 |
| Wissenschaft: | 1 |
| Verwaltung: | 6 |
| Ingenieurbüros: | 1 |
| Sonstige: | 0 |
Problem / Ziel
Die EU hat sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls dazu verpflichtet, ihre CO2-Emissionen von 2008 bis 2012 um 8 % zu senken. Jedes EU-Mitglied trägt einen Anteil an dem Gesamtziel; Deutschland hat sich auf eine Minderung um 21 % verpflichtet. Im Jahr 2007 haben sich die Mitgliedstaaten darüber hinaus darauf verständigt, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase bis zum Jahr 2020 um 20 % zu senken.
Seit 2005 gibt es in der EU den Emissionshandel (EU ETS – Emission Trading Scheme) für das Treibhausgas CO2 als Instrument des Klimaschutzes. Diese Maßnahme hat zum Ziel, den CO2-Ausstoß von Kraftwerken und anderen Industrieanlagen kosteneffizient zu mindern. Verkehrsemissionen können derzeit nicht gehandelt werden, doch ist der Einbezug des innereuropäischen Flugverkehrs ab 2011, Flüge in und aus Drittländern ab 2012, von der EU-Kommission beschlossen worden.
Der Verkehrssektor ist zwar nicht Hauptverursacher des Klimawandels, doch generiert er beispielsweise in der EU 20 % der klimaschädlichen Emissionen mit steigender Tendenz, was nicht nur ein europäisches Phänomen ist. In den Nicht-OECD-Ländern steigt der Motorisierungsgrad kontinuierlich an, wodurch den OECD-Ländern die Aufgabe zukommt, ihren Ausstoß zu mindern, um Vorbild zu sein und Anreize für technischen Fortschritt zu setzen.
Im Jahr 2002 haben sich sowohl das Öko-Institut als auch PricewaterhouseCoopers mit der Einbindung des Verkehrssektors in den Emissionshandel beschäftigt. Das Umweltbundesamt (UBA) brachte 2003 einen Sachstandsbericht heraus zur CO2-Minderung im Verkehr und 2005 eine Studie zum möglichen Emissionshandel im Verkehr, die auf einen möglichen Up-Stream-Handel eingeht. Daneben haben sich Wissenschaftler und Institutionen mit einzelnen Spezialgebieten beschäftigt, wie z. B. der Einbeziehung von Verkehrsprojekten in den CDM. Doch eine den Möglichkeiten und der Zukunftsträchtigkeit des Themas, gerade aus europäischer Sicht, angemessene Präsenz in der öffentlichen Debatte und wissenschaftlichen Basis ist bisher nicht entstanden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob bzw. in welchem Umfang nachhaltige Verkehrskonzepte zur Verringerung der CO2-Emissionen beitragen können und ob es sinnvoll sein kann, solche Konzepte in den Emissionshandel einzubeziehen.
Aus den genannten Gründen erscheint es sinnvoll, im Rahmen des AA 1.7 "Sonderfragen des Stadtverkehrs" einen Arbeitskreis "Nachhaltige Verkehrsentwicklung und Emissionshandel" einzusetzen. Ziel des Arbeitskreises sollte sein aufzuzeigen,
- wie eine nachhaltige Verkehrsentwicklung durch Emissionshandel finanziert werden kann,
- welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen,
- für welche Verkehrsbereiche der Emissionshandel geeignet ist,
- wie der Emissionshandel und gängige Fördermittel zusammengehen,
- wie der Emissionshandel mit bestehenden politischen Instrumenten im Verkehrssektor interagieren würde, z. B. der Umstellung der Kfz-Steuer ab 2008 von Hubraum auf Emissionen,
- wie neue Anreize zu nachhaltigerer Ressourcennutzung im Verkehrssektor führen können,
- dass durch neue Refinanzierungsmöglichkeiten Projekte im Verkehrssektor an politischer Glaubwürdigkeit gewinnen können und es so einfacher werden kann, diese auf kommunaler Ebene durchzuführen,
- welche institutionellen und gesetzlichen Konsequenzen aus der Einbeziehung des Verkehrssektors in den Emissionshandel resultieren.
Angestrebtes Ergebnis
Das Ergebnis soll dem Charakter einer Machbarkeitsstudie entsprechen und im Wesentlichen der Politikberatung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene dienen und von hier aus auch ggf. der Einwirkung auf der Politik der EU.
- Nachhaltige Verkehrsentwicklung und Emissionshandel (AP NVE)