15.-17. September 2010, Congress Center Rosengarten, Mannheim
18. März 2010, Wissenschafts- und Kongresszentrum darmstadtium, Darmstadt
22./23. März 2010 in Wuppertal
5. Mai 2010, Stadthalle, Congress Saal, Braunschweig
am 8. Juni 2010 in Erfurt, Fachhochschule Erfurt
16./17. März 2011, Stuttgart Call for papers bis 12. Juli 2010
Einladung zum Fachgespräch am 24.6.2010, Maternushaus, Köln
1.1.10 Hinweise zur Nahmobilität
Datum der Konstituierung
9.6.2009
Leiter
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Gebhard Wulfhorst
Mitarbeiterstruktur
| Gesamt: | 21 |
| Wirtschaft: | 6 |
| Wissenschaft: | 5 |
| Verwaltung: | 3 |
| Ingenieurbüros: | 7 |
| Sonstige: | 0 |
Problem / Ziel
Zielsetzung des AK ist es, Nahmobilität zu definieren und begrifflich zu fixieren, die Potenziale der Nahmobilität für eine zukunftsfähige, integrierte Verkehrs- und Stadtplanung aufzuzeigen sowie konzeptionelle Herangehensweisen zu entwickeln, um eine bessere Steuerung der Entwicklung zugunsten von hochwertigen Angeboten der Nahmobilität zu erreichen.
Die Bedeutung der Nahmobilität im städtischen Gesamtverkehr wird häufig deutlich unterschätzt. Dies ist in der Kürze der Wege und einem Anteil des nicht motorisierten Verkehrs (Fußgänger und Radfahrer) von rd. 50 % an diesen Wegen begründet, wobei die Potenziale für den nicht motorisierten Verkehr sicher noch höher liegen. Für die Beurteilung der Angebotsqualität in diesem Mobilitätssektor sollen geeignete Kriterien und Indikatoren entwickelt werden. Des Weiteren sollte sich der AK mit den Siedlungscharakteristiken und formen befassen, welche die Nahmobilität mittel- bis langfristig begünstigen. Weitere Ziele sind die Information und Sensibilisierung der Verkehrs- und Stadtplaner sowie der politischen Entscheidungsträger in den Kommunen für die Notwendigkeit, hochwertige Angebote für den Fußgänger und Radfahrer zu schaffen. Diese sollen zugleich den Zugang zum ÖPNV erleichtern und damit zur Verkehrsvernetzung und Verkehrsverlagerung wie auch zu einer besseren kleinräumigen Erreichbarkeit beitragen. Nahmobilität kann sowohl für den individuellen Nutzen (Kosten, Gesundheitsvorsorge,...) wie für den kollektiven Nutzen (Energie, Klima, Qualität/Attraktivität des Stadtbildes,...) und damit für die Lebensqualität schlechthin und die Attraktivität städtischer Räume von großer Bedeutung sein.