2.2 Landstrassen

Leiter


Dir. und Prof. a.D. Dipl.-Ing. Gert Hartkopf

Mitarbeiterstruktur


Gesamt: 16
Wirtschaft: 1
Wissenschaft: 5
Verwaltung: 4
Ingenieurbüros: 2
Sonstige: 4

Auftrag / Aufgaben


Der Ausschuss befasst sich mit allen Fragen des Entwurfs von Landstraßen. Dazu gehören: generelle Grundsätze der Planung und des Entwurfs, die Methoden und Arbeitsschritte beim Planungs- und Entwurfsprozess, die Entwicklung geeigneter Varianten bei Abwägung der Ziele Verkehrssicherheit, Verkehrsqualität, Umweltverträglichkeit und Baulastträgerkosten sowie die Festsetzung von Regeln für eine sichere und leistungsfähige Ausbildung von Querschnitten, für die Optimierung der Linienführung im Lage- und Höhenplan und für eine zweckmäßige Ausbildung der Knotenpunkte.

Dazu werden seit einiger Zeit die derzeit noch geltenden Entwurfsrichtlinien (RAS-L, RAS-Q, RAS-K) zu integrierten Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) zusammengeführt. Dabei werden die einzelnen Festlegungen zu Entwurfselementen auf der Grundlage neuer Forschungserkenntnisse weiterentwickelt. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den Ausschüssen 1.3, 2.1, 2.3, 2.5, 2.7 und 3.7.

Den neuen Richtlinien liegt ein weitgehend verändertes Entwurfprinzip zugrunde. Wichtigstes Ziel ist dabei die Konzeption von wenigen standardisierten Landstraßentypen, die so weit wie möglich selbst erklärend ausgebildet sein sollen. Damit soll den immer noch bestehenden Unsicherheiten im Landstraßennetz stärker als bisher entgegen gewirkt werden. Die künftigen Landstraßentypen sollen sich voneinander deutlich unterscheiden und sie sollen jeweils so ausgebildet sein, dass sie dem Fahrer eine hinreichende Ahnung von der Netzfunktion der Straße vermitteln und ihm somit das Befahren mit einer der Netzfunktion angemessenen Geschwindigkeit nahe legen. Dieses auch in der Richtlinie zur Infrastruktur-Sicherheit der Europäischen Union verankerte Prinzip reduziert zwar den Spielraum des planenden Ingenieurs, lässt aber erwarten, dass auch in Deutschland durch Standardisierung die Verkehrssicherheit im Landstraßennetz maßgeblich erhöht werden wird. Ähnliche Umdenkprozesse finden derzeit in mehreren benachbarten europäischen Ländern statt, deshalb hält der Ausschuss zu den dort mit Fragen des Entwurfs befassten Institutionen Verbindung.

Der Ausschuss behandelt sowohl Fragen, die sowohl den Neubau als auch den grundsätzlichen Um- und Ausbau vorhandener Straßen betreffen. Er befasst sich aber auch mit der Aufgabe, Sicherheitsdefizite im bestehenden Netz aufzuzeigen und diese durch stufenweise Verbesserungsmaßnahmen zu beheben.

Die Aufgabenerledigung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Straßenwesen und den Straßenbauverwaltungen der Länder.

Für das mit der neuen Richtlinien verbundene geänderte Entwurfsprinzip sind nicht nur fahrdynamische Fragen zu klären. Es gilt vor allem, weitergehend als bisher psychologischer Aspekte beim Erkennen und Begreifen des Fahrraumes durch den Verkehrsteilnehmer künftig beim Entwurf von Straßen einzubeziehen. Dazu dienen die wesentlich verbesserten Techniken für eine dv-gestützte Visualisierung von Straßenräumen im Rahmen der Planung. Diesen Techniken widmet der Ausschuss deshalb besondere Aufmerksamkeit.

Bestand an Regelwerken


Laufende Forschung


Vom Arbeitsausschuss betreute FE-Projekte


Weitere für den Arbeitsausschuss relevante FE-Projekte


Aktivitäten


Arbeitskreise


2.2.1 Gestaltung neuer Straßen

2.2.2 Verbesserung bestehender Landstraßen

 

Laufende Bearbeitung / Überarbeitung von Regelwerken / Wissensdokumenten


Derzeit werden die geltenden Regelwerke für den Entwurf von Landstraßen (RAS-L, RAS-Q, RAS-K) zu integrierten Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) zusammengeführt. Dazu entwickelt der Arbeitskreis 2.2.1 "Gestaltung neuer Straßen" ein grundlegend verändertes Entwurfkonzept, nach welchem die Landstraßen unterschiedlicher Netzfunktion, (Straßenkategorien LS I bis LS IV gemäß den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung) künftig differenziert nach vier Entwurfsklassen für Landstraßen EKL 1 bis EKL 4 ausgebildet werden sollen. Dieses Konzept standardisierter und selbst erklärender Straßen bedingt enge Vorgaben für die Entwurfselemente, die in den verschiedenen Entwurfsklassen nur verwendet werden sollen. Besonders wichtig ist dabei die sorgfältige Abstimmung der Querschnittsausbildung, der Entwurfsparameter im Lage- und Höhenplan, der Knotenpunktgestaltung und der Betriebsform einer Straße.

Das neue Entwurfsprinzip standardisierter Straßen kann die beabsichtigte Wirkung nur dann voll entfalten, wenn es auf das Netz bestehender Straßen übertragen wird. Dieser Prozess wird sich naturgemäß über einen längeren Zeitraum erstrecken. Das schrittweise Vorgehen muss dabei auf die vielfältigen Randbedingungen im Bestandsnetz Rücksicht nehmen. Hierfür sind Strategien zu entwickeln, welche Entwurfsregelungen der neuen Entwurfsrichtlinien RAL bei Zwangsbedingungen mit welchen Prioritäten zu verfolgen sind, wenn man dem für neue Straßen entwickelten Konzept möglichst nahe kommen möchte. Um den Straßenbauverwaltungen ein solches Anpassungskonzept an die Hand geben zu können, wird ein "Merkblatt für die Übertragung des Prinzips der Entwurfsklassen nach den RAL auf bestehende Straßen (M EKLBEST)" erarbeitet.

Der Entwurf einer Straße erfolgt nach wie vor getrennt in den drei Ebenen Lageplan, Höhenplan und Querschnitt. Die räumliche Linienführung und das räumliche Bild der Straße, dem der Kraftfahrer wichtige Informationen für sein Fahrverhalten entnimmt, entstehen erst im nachfolgenden Überlagerungsprozess der drei Entwurfsebenen. Deshalb sind trotz Einhaltung der entwurfstechnischen Vorgaben im Lage- und Höhenplan Defizite in der räumlichen Linienführung nicht gänzlich auszuschließen. Solche Defizite können zu riskantem Überholen mit Frontalkollisionen oder zur Wahl einer unangepasste Geschwindigkeit und zu Abkommenunfällen führen. Verbesserungen sind hier durch eine Entwurfsprüfung mit Hilfe einer dv-gestützten Visualisierung möglich. Die erforderliche Grundlagen hierfür wurden 2008 in  "Hinweisen zur Visualisierung von Entwürfen für außerörtliche Straßen (H ViSt)" veröffentlicht.

Im Bereich der Landstraßen kommen vermehrt Kreisverkehre zur Anwendung, deren Kapazität durch mehrstreifige Verkehrsführung bei weiterhin hoher Verkehrssicherheit gesteigert werden soll. Diese Forderung bedingt verschiedene markierungstechnische oder bauliche Besonderheiten zur Führung der Verkehrsströme. Einige dieser Lösung firmieren unter der Bezeichnung "Turbokreisel". Der Ausschuss prüft zur Zeit, inwieweit das derzeit bestehende "Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren" um Ausführungen zu Turbokreisel ergänzt werden soll. 

In den nächsten 5 Jahren geplante Bearbeitung/Überarbeitung von Regelwerken/Wissensdokumenten


Der neue Entwurfsansatz, durch weitgehend standardisierte Ausbildung der Landstraßen auf eine angemessene Fahrweise hinzuwirken und damit die Verkehrssicherheit zu erhöhen, bedingt bei den Planern einen erheblichen Umdenkprozess. Dieser erfordert eine breit angelegte Schulung der Straßenbauverwaltungen und der Ingenieurbüros. Eine solche Aufgabe wird bisher im Wesentlichen durch die VSVI geleistet. Wenn die FGSV aber erkennt, dass es künftig nicht mehr genügt, technische Regelwerke zu erarbeiten und zu veröffentlichen, sondern die neu formulierten Regelungen und deren Begründung den Anwendern nahe zu bringen, könnte sie sich einer solchen Aufgabe ebenfalls unterziehen. Dazu wären dann entsprechende Schulungsunterlagen zu erarbeiten.

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Landstraßen läuft derzeit bei der BASt ein Großprojektes "Außerortssicherheit (AOSI)". In diesem Projekt werden auf mehreren Versuchsstrecken die abschnittsweise Anlage von Überholfahrstreifen und die linienhafte ortsfeste Geschwindigkeitsüberwachung erprobt. Die Ergebnisse werden vom Ausschuss 2.2 weitgehend in die Regelwerke der FGSV integriert.

Forschungsbedarf


Weitere Aktivitäten


Das neue Entwurfsprinzip wird zurzeit auch in mehreren benachbarten Staaten verfolgt. Im Hinblick auf die Zunahme des grenzüberschreitenden Verkehrs sind deshalb Erfahrungen mit diesen Konzepten auszutauschen, ggf. sind unterschiedliche Ansätze im Rahmen europäischer Forschungsprojekte zu harmonisieren. Derartige Kooperationen laufen derzeit vor allem mit den Niederlanden, Dänemark, Österreich und der Schweiz.

Da das Ziel des Ausschusses, die bestehenden Unsicherheiten auf Landstraßen zu reduzieren, nur in enger Abstimmung mit den Nachbarstaaten und den zuständigen europäischen Institutionen erreichbar scheint, ist es dringlich, die verschiedenen Richtlinien für den Straßenentwurf in die englische Sprache zu übersetzen.