QK 3.2 Kolloquium Kommunale Daten

Datum der Konstituierung: 17.4.2018
Leitung: N. N.

Problem / Ziel

Kommunen nutzen Daten nur sehr selten in Geschäftsprozessen. Viele wichtige Informationen sind nicht zugänglich. Die Überführung von Daten über Standards geschieht kaum. Standards sind oft firmenspezifisch. Die Kompatibilität mit den FGSV-Standards ist im IT-Bereich mangelhaft. Daher wird nun angestrebt, Informationen zu Standards und deren Nutzung in Kommunen sowie in kommunalen Geschäftsprozessen als Wissensdokumente der FGSV zu formulieren.

Aus einem Forschungsprojekt heraus, welches der QA 3 um 2005 angestoßen hatte, wurde der sogenannte OKSTRA-kommunal als Datenstandard in der Straßenbewirtschaftung für Kommunen entwickelt. Der Verein "KIM-Straße e. V." (Kompetenzplattform für Kommunales Infrastrukturmanagement Straße) hat diesen Standard in Kommunen und bei Herstellern bekannt gemacht und in den letzten zehn Jahren erreicht, dass der OKSTRA als Datenstandard auch in Kommunen genutzt werden kann.

Dazu unterstützt der "KIM-Straße e. V." Kommunen und Dienstleister, den Standard in einer Vielzahl kommunaler Aufgabenbereiche (Bilanzierung, Zustandserfassung, Straßendatenbank, Erhaltungsmanagement, Baustellenkataster, Aufbruch Kataster) anzuwenden bzw. sich daran zu orientieren.

Die Fortschreibung des OKSTRA sowie die Verwendung weiterer Datenstandards wie

  • BIM
  • Datennutzung in Geschäftsprozessen sowie der Übergang von Standards wie z. B. Baustellendaten ("OKSTRA") als Verkehrsmeldungen ("DATEX") und
  • Telematiknetze

betreffen auch Kommunen. Hier ist der Wissensstand meistens wesentlich geringer als in den Straßenbauverwaltungen. Die Aufbereitung von Datenstandards ist dringend notwendig.

 

Grobe Gliederung des Wissensdokuments

Die Themen, welche in dem Arbeitskreis nun aufgegriffen werden, sind:

  • OKSTRA-Nutzung für Bestandsdaten, Radwege, … in Kommunen
  • OKSTRA-Daten und BIM in Kommunen
  • Telematiknetze in Kommunen
  • Kommunale Daten in Geschäftsprozessen (Beispiel Baustelle/Arbeitsstelle)

Angestrebtes Ergebnis

Hinweise (W 1) oder Arbeitspapiere (W 2) – 2020

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