Datum der Konstituierung: 03.08.2010
Leitung: Dr.-Ing. Sebastian Lipke
Problem / Ziel
Die rechnerische Dimensionierung nach den RDO Asphalt 09 findet nicht nur im Rahmen von funktionalen Ausschreibungen Anwendung, sondern auch bei der Abwicklung von „herkömmlichen“ VOB-Verträgen, z. B. über Nebenangebote.
Darüber hinaus sieht der aktuelle Stand der Neufassung der RStO bei Überschreitung einer bestimmten Verkehrsbeanspruchung (B-Zahl) ebenfalls eine rechnerische Dimensionierung nach den RDO Asphalt 09 vor.
Bis dato liegen keine vertraglichen Festlegungen vor, die bei Anwendung der RDO Asphalt anzuwenden wären. Die ZTV Asphalt-StB 07 sind hierfür nur bedingt geeignet.
Angestrebtes Ergebnis
Es soll der vertragliche Rahmen für Bauverträge geschaffen werden, denen die RDO Asphalt 09 zugrunde liegt.