1.9 Planung für und Steuerung von Menschenmengen

Leitung

Prof. Dr.-Ing. Jürgen Gerlach

Auftrag / Aufgaben

Für die Planung von Anlagen, die größere Mengen von Menschen aufnehmen sollen, existieren bislang größtenteils Regelungen und Standardisierungen, die etwaige Notfälle umfassen. So liegen beispielsweise in den Bereichen des Brandschutzes, der Bauordnung und der Deutschen Industrienormung DIN Vorgaben und Hinweise vor, die im jeweiligen Geltungsbereich die vorausschauende Planung für Störungen und Gefahrenereignisse und vereinzelt die Gestaltung von Infrastrukturanlagen behandeln. Zu derartigen Anlagen zählen Versammlungsstätten, Bahnhöfe, Bahnsteige, städtische Plätze und weitere, zeitweise stark frequentierte Infrastruktureinrichtungen. 

Wissens-, Regelungs- und Standardisierungs- und Abstimmungslücken beziehen sich auf die Planung, den Entwurf und den Betrieb derartiger Anlagen für die sichere, zügige und komfortable Anreise, Anwesenheit und Abreise von Personen. Zudem sind die Zuständigkeiten sehr heterogen verteilt und nicht immer eindeutig definiert. Die im AK 1.2.9 entstandenen „Empfehlungen zum Verkehrs- und Crowdmanagement für Veranstaltungen“ (EVC) füllen erstmals einen Teil dieser Lücken, wobei diese Empfehlungen sich ausschließlich auf Veranstaltungen beziehen. Zudem mussten viele Fragstellungen, wie beispielsweise die erreichbaren Personenverkehrsstärken bei unterschiedlicher Zusammensetzung der Menschenmenge oder bei unterschiedlicher Kontrollintensität in Einlasssituationen, offenbleiben, weil Erkenntnisse hierzu bislang fehlen oder nur unzureichend dokumentiert und zusammengetragen wurden.

In Großstädten und Ballungsräumen stellen Menschenmengen auch außerhalb von Veranstaltungen planende, genehmigende und durchführende Personen vor besondere Herausforderungen. Es zeigt sich zunehmend, dass Infrastrukturelemente, wie Bahnsteige und Haltestellen selbst im Regelbetrieb an ihre Kapazitätsgrenze kommen können. Hinzu kommen vermehrte Menschenansammlungen, die beispielsweise am „Friday for Future“ bei Überlagerung der Sonderverkehre mit dem Normalverkehr schnell zu Überlastungen und damit zu kritischen Situationen führen. Darüber hinaus beeinflussen unterschiedliche Rahmenbedingungen, wie einzuhaltende Regelungen im Pandemiegeschehen, die Planung für und den Umgang mit Menschenansammlungen wesentlich. Ein wesentlicher Teil im Umgang mit Menschenmengen ist neben der Planung von Anlagen das Monitoring, eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung sowie die Steuerung und die Lenkung. Immer wieder treten in der Praxis Situationen auf, in denen eine Fläche oder Strecke insgesamt oder in Teilbereichen mit zu vielen Personen in ggf. schwieriger Gemengelage belegt ist und in denen ein Eingreifen erforderlich ist, um kritische Situationen zu vermeiden. Hierfür und auch für die dann angezeigten Maßnahmen fehlt es bislang an methodischen und praktischen Hilfestellungen für die jeweiligen und zu definierenden Zuständigkeitsbereiche.

Ziel des neuen FGSV-Arbeitsausschusses für das Management von Menschenmengen ist es,  Erfahrungen aus der Praxis zu sammeln und zu dokumentieren, Planungs- und Steuerungskriterien sowie Betriebskonzepte zu erfassen, Lücken zu identifizieren und zu konkretisieren,  Forschungsvorhaben zu initiieren und zu begleiten sowie anerkannte Regeln der Technik, Handlungsempfehlungen und Hinweise abzuleiten bzw. weiterzuentwickeln. Während der Arbeitsausschuss kontinuierlich im aufgezeigten Themenfeld aktiv und auch die Fortschreibung der EVC ggf. bis hin zur Erstellung verbindlicher Richtlinien begleiten soll, sollen künftig einzelne temporäre Arbeitskreise im Arbeitsausschuss spezielle Empfehlungen und Hinweise beispielsweise zu Planungs- und Steuerungskriterien, Betriebskonzepte, Informations- und Wegweisungssysteme, Sondervorkehrungen im Pandemiegeschehen oder zu Kommunikationsstrukturen erarbeiten. 

Es wurden in der ersten Sitzung vier Themenblöcke identifiziert, an denen – dann in einzelnen noch zu gründenden Arbeitskreisen – gearbeitet werden soll: 

  1. Freihalten von Verkehrsflächen 
  2. Erkennen von und Reagieren bei kritischen Situationen 
  3. Umgang mit Wechselwirkungen bei gleichzeitig geplanten Ereignissen mit Menschenmengen 
  4. Einsatz von Simulationen bei der Planung für und Steuerung von Menschenmengen

Zur Gründung der jeweiligen Arbeitskreise werden zu gegebener Zeit entsprechende Anträge für Regelwerke oder Wissensdokumente eingereicht.

Zielgruppen der vom neuen AA und den zugehörigen künftigen AK aufzustellenden Veröffentlichungen sind alle Institutionen und Personen, die mit der Planung von hoch frequentierten Infrastrukturen oder der Steuerung von Menschenmengen beschäftigt sind. Dazu gehören u.a. das Eisenbahnbundesamt, die Aufgabenträger des Öffentlichen Verkehrs, Verkehrsunternehmen einschließlich der Deutschen Bahn, Städte und Gemeinden, insbesondere die Verkehrsplanungs- und Ordnungsbehörden, Verkehrsplanerinnen und -planer, Veranstalterinnen und Veranstalter, Betreibende von stark frequentierten Räumen, Flächen und Strecken, Behörden mit Organisations- und Sicherheitsaufgaben (BOS), Institutionen für Fremdenverkehr bzw. Tourismus sowie Eventagenturen einschließlich deren technisch Planende und deren Sicherheitsberaterinnen und -berater.

Bestand an Regelwerken und Wissensdokumenten

  • Empfehlungen zum Verkehrs- und Crowdmanagement für Veranstaltungen (EVC) – (2022) – 172

Laufende Forschung

Vom Arbeitsausschuss betreute FE-Projekte
 

Weitere für den Arbeitsausschuss relevante FE-Projekte

Vorgesehen u.a.: Begleitung der Planung und Evaluation der EM 2024

Aktivitäten

Weitere Aktivitäten

Veranstaltung am 8. Juni 2022: Verkehrs- und Crowdmanagement, Online-Kolloquium

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