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Verbindliche Grundlagen

Satzung und Compliance

Die Satzung beschreibt Zweck, Aufgaben und Organe der FGSV. Die Compliance-Regelungen sichern eine rechtlich und ethisch einwandfreie Zusammenarbeit.

Orientierung und Verantwortung

Die verbindliche Grundlage der FGSV-Arbeit

Satzung und Compliance schaffen klare Zuständigkeiten. Sie schützen die Unabhängigkeit der fachlichen Arbeit und geben allen Mitwirkenden Orientierung.

Gemeinnütziger Auftrag

Die FGSV fördert Forschung und technische Erkenntnisse durch das Zusammenwirken von Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung.

Klare Vereinsstruktur

Die Satzung ordnet Mitgliedschaft, Mitgliederversammlung, Vorstand, Beirat und die fachlichen Gremien.

Rechtssichere Zusammenarbeit

Die Compliance-Regelungen sensibilisieren für Kartellrecht, Korruptionsprävention und verantwortungsvolles Verhalten.

Satzung der FGSV

Zweck, Aufgaben und Organe des Vereins

Die Satzung regelt die Arbeit der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. Maßgeblich ist die Fassung vom 9. Oktober 2020.

Was die Satzung festlegt

Sie beschreibt den gemeinnützigen Zweck, die Mitgliedschaft, die Finanzierung und die Entscheidungsstrukturen der FGSV.

  • Name und Sitz
  • Zweck und Aufgaben
  • Mitgliedschaft und Beiträge
  • Forschungsmittel
  • Organe des Vereins
  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand und Beirat
  • Arbeitsgruppen und Kommissionen
  • Ehrenamtliche Tätigkeit
  • Satzungsänderung und Auflösung
Compliance in der Gremienarbeit

Fachlicher Austausch mit klaren Grenzen

In den FGSV-Gremien arbeiten Fachleute aus unterschiedlichen Organisationen zusammen. Die Compliance-Regelungen sichern einen offenen und rechtlich einwandfreien Austausch.

Ziel der Regelungen

Die FGSV sensibilisiert alle Mitwirkenden für kartellrechtliche Risiken. Die Regeln helfen, bedenkliches Verhalten bei Sitzungen und der Regelwerkserstellung zu vermeiden.

1 Rechtlich und ethisch einwandfrei handeln

Alle an der FGSV-Arbeit beteiligten Personen verfolgen die Ziele mit rechtlich und ethisch einwandfreien Mitteln. Gesetzliche Vorschriften und die Compliance-Regelungen sind verbindlich.

2 Bestechung und Korruption ausschließen

Die FGSV toleriert keine Form von Bestechung und Korruption.

3 Regelwerke ergebnisoffen erarbeiten

Bei der Erstellung von Regelwerken und Wissensdokumenten gibt es keine Vorfestlegung durch einzelne Fachleute.

4 Tagesordnungen eindeutig formulieren

Gremienleitungen und Geschäftsstelle prüfen Tagesordnungen auf wettbewerbsrechtlich bedenkliche Inhalte. Tagesordnungspunkte erhalten klare und sachliche Bezeichnungen.

Terminabsprachen werden beispielsweise unter „Termine“ geführt. Kritische Begriffe wie „Preise“, „Rabatte“ oder „verabreden“ sind zu vermeiden.

5 Jährlich informieren und Kenntnis dokumentieren

Gremienleitungen weisen jährlich auf die Compliance-Regelungen hin. Die Kenntnisnahme wird bei Sitzungen über die Teilnehmendenliste dokumentiert.

6 Bedenkliches Verhalten sofort ansprechen

Abweichungen von der Tagesordnung und kartellrechtlich bedenkliches Verhalten werden protokolliert. Sitzungen werden bei Bedarf unterbrochen oder verschoben.

Die Geschäftsstelle ist in diesen Fällen umgehend zu informieren.

Verbindlichkeit in der Gremienarbeit Die Compliance-Regelungen gelten für alle Personen, die an der Arbeit der FGSV beteiligt sind.
Weiterführende Informationen

Satzung lesen oder FGSV kennenlernen

Die vollständige Satzung steht als PDF bereit. Weitere Seiten erläutern Vorstand, Geschäftsführung und Mitgliedschaft.