Gemeinnütziger Auftrag
Die FGSV fördert Forschung und technische Erkenntnisse durch das Zusammenwirken von Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung.
Die Satzung beschreibt Zweck, Aufgaben und Organe der FGSV. Die Compliance-Regelungen sichern eine rechtlich und ethisch einwandfreie Zusammenarbeit.
Satzung und Compliance schaffen klare Zuständigkeiten. Sie schützen die Unabhängigkeit der fachlichen Arbeit und geben allen Mitwirkenden Orientierung.
Die FGSV fördert Forschung und technische Erkenntnisse durch das Zusammenwirken von Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung.
Die Satzung ordnet Mitgliedschaft, Mitgliederversammlung, Vorstand, Beirat und die fachlichen Gremien.
Die Compliance-Regelungen sensibilisieren für Kartellrecht, Korruptionsprävention und verantwortungsvolles Verhalten.
Die Satzung regelt die Arbeit der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. Maßgeblich ist die Fassung vom 9. Oktober 2020.
Sie beschreibt den gemeinnützigen Zweck, die Mitgliedschaft, die Finanzierung und die Entscheidungsstrukturen der FGSV.
In den FGSV-Gremien arbeiten Fachleute aus unterschiedlichen Organisationen zusammen. Die Compliance-Regelungen sichern einen offenen und rechtlich einwandfreien Austausch.
Die FGSV sensibilisiert alle Mitwirkenden für kartellrechtliche Risiken. Die Regeln helfen, bedenkliches Verhalten bei Sitzungen und der Regelwerkserstellung zu vermeiden.
Alle an der FGSV-Arbeit beteiligten Personen verfolgen die Ziele mit rechtlich und ethisch einwandfreien Mitteln. Gesetzliche Vorschriften und die Compliance-Regelungen sind verbindlich.
Die FGSV toleriert keine Form von Bestechung und Korruption.
Bei der Erstellung von Regelwerken und Wissensdokumenten gibt es keine Vorfestlegung durch einzelne Fachleute.
Gremienleitungen und Geschäftsstelle prüfen Tagesordnungen auf wettbewerbsrechtlich bedenkliche Inhalte. Tagesordnungspunkte erhalten klare und sachliche Bezeichnungen.
Terminabsprachen werden beispielsweise unter „Termine“ geführt. Kritische Begriffe wie „Preise“, „Rabatte“ oder „verabreden“ sind zu vermeiden.
Gremienleitungen weisen jährlich auf die Compliance-Regelungen hin. Die Kenntnisnahme wird bei Sitzungen über die Teilnehmendenliste dokumentiert.
Abweichungen von der Tagesordnung und kartellrechtlich bedenkliches Verhalten werden protokolliert. Sitzungen werden bei Bedarf unterbrochen oder verschoben.
Die Geschäftsstelle ist in diesen Fällen umgehend zu informieren.
Die vollständige Satzung steht als PDF bereit. Weitere Seiten erläutern Vorstand, Geschäftsführung und Mitgliedschaft.