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Neue Entwurfsregelwerke bevorzugen Fuß- und Radverkehr

Die nächste Generation von Regelwerken für die Gestaltung des städtischen Verkehrsraums steht in der nächsten Zeit bereit.

Köln, 12.12.2022 Wurden bislang alle Verkehrsarten gleichberechtigt betrachtet, wird der Fuß- und Radverkehr künftig in den Entwurfsregelwerken für Stadtstraßen bevorzugt. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) erarbeitet derzeit in ihren Gremien die neuen Regelwerke (RASt, EAR, ERA, EFA), die dann für Kommunen in Deutschland als Stand der Technik für alle Planungen verbindlich sind. Neben der Klimarelevanz stehen Verkehrssicherheit und -qualität, insbesondere für den Fuß- und Radverkehr, einschließlich der Barrierefreiheit im Vordergrund.

So müssen Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen für den Radverkehr breiter als bisher geplant und umgesetzt werden. Radwege sollen dann auch mindestens 2 Meter breit sein statt 1,60 Meter. Für Radschnellwege soll ein Maß von 3 Meter pro Fahrtrichtung gelten. Schutzstreifen auf der Fahrbahn sollen nicht mehr 1,25 Meter breit, sondern mindestens 1,50 Meter breit gestaltet und nach Möglichkeit noch breiter werden.

Wenn Parken im Straßenraum nicht zu vermeiden ist, sind Sicherheitstrennstreifen mit einer Mindestbreite von 0,75 Meter zu allen Arten der Radverkehrsführung vorzusehen ‒ so auch bei Radfahrstreifen, Schutzstreifen und in Fahrradstraßen. Dies soll die sog. Dooring-Unfälle vermeiden, bei denen Radfahrende mit unvorhersehbar geöffneten Türen geparkter PKW kollidieren.

Auch für Parkplätze an Straßen wird es neue Empfehlungen (EAR) geben: Es gilt der Grundsatz, so wenig Flächen wie möglich für Parkplätze einzuplanen. Stattdessen sollen Flächen für Grünbereiche, für die Retention und/oder dezentrale Entwässerung mit Versickerung und/oder für andere umweltfreundliche Modi gewonnen werden, die dazu beitragen können, ein Aufheizen von Straßenräumen zu verringern.

Parkplätze im Straßenraum müssen weiterhin mindestens 2 Meter breit sein. Die Kommunen haben jedoch die Möglichkeit, Parkplätze breiter zu gestalten, um diese an das gestiegene Aufkommen breiterer Autos anzupassen. 

Einzelne notwendige Änderungen im Regelwerk sind bereits im Herbst 2022 in den Steckbriefen der „E Klima 2022 – Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen“ angesprochen worden und greifen auf noch in Vorbereitung befindliche Regelwerke vor.
 

Bei Rückfragen, Interviewanfragen und/oder Fragen zu Veröffentlichungen und Presseexemplaren der FGSV wenden Sie sich gern an unser Presseteam:
Stefanie Karrenbrock
Tel. (0221) 935 83 22 / ska(at)fgsv.de

Timo Stoppacher
Tel. (0175) 2422109
oder per E-Mail an presse(at)fgsv.de

Redaktioneller Hinweis:

Die „E-Klima“ können Sie unter dem folgenden Link beim Verlag der FGSV kostenfrei herunterladen: E-Klima

Ebenfalls ab sofort erhältlich sind die Steckbriefe zur E-Klima 2022 (Ausgabe Oktober 2022 mit Ergänzungen Dezember 2022). Die Steckbriefe können Sie ebenfalls kostenfrei beim FGSV Verlag herunterladen: Steckbriefe E-Klima 2022.

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Radfahrsymbol

Foto: Michael Gaida / Pixabay