Technische Lieferbedingungen für die Baustoffe zur Herstellung von Fahrbahnübergängen aus Asphalt

Die Überarbeitung der TL BEL-FÜ berücksichtigt insbesondere die europäisch harmonisierten Zulassungsregelungen ETAG 032.

Die TL/TP-ING 6-7 (TL BEL-FÜ) (FGSV 780/2), Ausgabe 2022, und die TL/TP-ING 6-7 (TP BEL-FÜ) (FGSV 780/3), Ausgabe 2022, ersetzen die Vorgänger-Ausgaben von 1998.

In den „Technischen Lieferbedingungen für die Baustoffe zur Herstellung von Fahrbahnübergängen aus Asphalt“ (TL BEL-FÜ) sind die Regelungen über die erforderlichen Voraussetzungen zur Verwendung von Fahrbahnübergängen aus Asphalt und deren wesentliche Ausgangsbaustoffe und Bauteile für den Geschäftsbereich der Bundesfernstraßen aufgeführt. Verwendet werden dürfen die nach nationalen Zulassungskriterien mit einem Ü-Zeichen deklarierten Ausgangsbaustoffe und daraus gefertigten Fahrbahnübergangssysteme.

Die Überarbeitung der TL BEL-FÜ berücksichtigt insbesondere die europäisch harmonisierten Zulassungsregelungen ETAG 032.  Die „Technischen Prüfvorschriften für Fahrbahnübergänge aus Asphalt“ (TP BEL-FÜ) enthalten Regelungen zur Durchführung und Bewertung von Baustoff- und Funktionsprüfungen, die nach den TL BEL-FÜ zur Beurteilung von Funktionsfähigkeit und Dauerhaftigkeit im Rahmen von Grundprüfungen sowie zur identifizierenden Kennzeichnung zur Sicherstellung gleichbleibender Güte gefordert sind.  Die neue Ausgabe der TP BEL-FÜ berücksichtigt für die Prüfung der Baustoffe die bisherigen Praxiserfahrungen, die Ergebnisse von Stoff- und Funktionsprüfungen im Rahmen der Gütesicherungs- und Zertifizierungstätigkeiten, die Erkenntnisse aus zwischenzeitlich durchgeführten Forschungsarbeiten sowie die Regelungen der ETAG 032.

Die Fortschreibung  der Sammlung „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten“ (ZTV-ING), Stand 2022-01, ist mit dem BMV ARS 11/2022 vom 1. Juni 2022 bekannt gemacht worden. Mit dieser Fortschreibung ist die Gliederung der ZTV-ING und TL/TP-ING geändert worden. Die neue Gliederung betrifft die zugehörigen FGSV-Regelwerke für die Abschnitte 6-1 bis 6-5 Brückenbeläge, 6-7 Fahrbahnübergänge aus Asphalt, 7-4 Betriebstechnische Ausstattung, 8-1 Lärmschutzwände. Eine Synopse (Anlage 4 des ARS 11/2022, abzurufen unter  den „Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau“ zeigt den Stand der Dinge.

Die TL BEL-FÜ sind beim FGSV Verlag zu erwerben.

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