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ZTV Lsw 22

Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen sind veröffentlicht.

Die ZTV Lsw 22 sind in die Gliederung der ZTV-ING unter Teil 8: Weitere Bauwerke, Abschnitt 1: Lärmschutzwände eingeordnet. Darauf hat das BMDB mit seinem ARS 22/2022 vom 02.11.2022 besonders hingewiesen.

Sie enthalten Konstruktionsgrundsätze sowie bautechnische und akustische Anforderungen für Lärmschutzwände. Sie sind darauf abgestellt, dass die VOB, Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen, und insbesondere die ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ Bestandteil des Bauvertrages sind.

Weiterhin gelten die ZTV Lsw 22 für alle Lärmschutzwände und schallabsorbierende Verkleidungen an Straßen. Soweit Vorschriften oder Prüfverfahren am Beispiel einer Standard-Lärmschutzwand erläutert werden, gelten sie für alle Lärmschutzwände sinngemäß. Zu den Lärmschutzvorrichtungen im Sinne dieser ZTV zählen auch schallabsorbierende Verkleidungen, die an Bauwerken bzw. an Bauwerksteilen angebracht werden, um Schallreflexionen zu vermindern. Lärmschutzwälle, Steilwälle und die nichtakustischen Eigenschaften von Drahtschotterkörben sind nicht Gegenstand dieser ZTV. Die akustischen Vorgaben dieser ZTV gelten auch für Drahtschotterkörbe, wenn diese zu Lärmschutzzwecken eingesetzt werden.

Behandelt werden Begriffsbestimmungen, Funktion, Konstruktion, Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit, die zusätzliche Sicherung der Elemente und Elementteile, Bauteile, Baustoffe, das Herstellen der Wände und die Qualitätssicherung.

Die ZTV Lsw 22 sind über den FGSV Verlag zu erwerben.

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ZTV Lsw 22 Deckblatt