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4.01 Hybridbauweisen

Datum der Konstituierung: 12.02.2016

Leitung: Dr.-Ing. Marko Wieland

Problem / Ziel

In den ersten Jahren des vergangenen Jahrzehnts wurden von einigen Landesstraßenbauverwaltungen auf Bundesautobahnen, teils in Eigeninitiative, teils unter Mitwirkung der FGSV und/oder der BASt Versuchsprojekte realisiert, die sich dem Thema „Kompositbauweisen“ mit den Baustoffen Asphalt und Beton widmeten. Weitere Projekte wurden vorbereitet. Für eine koordinierte Erkenntnissammlung dieser Projekte bot sich die Einsetzung einer ad-hoc-Gruppe mit dem Namen „Hybridbauweisen“ unter Führung der Arbeitsgruppe 4 „Infrastrukturmanagement“ an, um die gewonnenen Erfahrungen mit einem Regelwerk zu untersetzen. Dies entspricht auch der Zielsetzung des Straßen- und Verkehrskongresses 2014 mit der Weiterführung des Themas „Zuverlässigkeit“ Auf der Grundlage bestehender Forschungsprojekte und Erkenntnissen sollen Vorschläge für ein weiteres Vorgehen gemacht werden. Die Antragsstellung wurde abgestimmt mit den Leitungen der Arbeitsgruppen 4, 7 und 8.

Im Sinne einer nachhaltigen, den örtlichen Verhältnissen angepassten, erhaltungsfreundlichen und letztlich ökonomisch optimalen Bauweise kann es erforderlich sein, die Vorteile der bestehenden Standardbauweisen miteinander zu kombinieren. Um Interessenkonflikte zu vermeiden ist die Zuordnung wie vorgeschlagen angebracht.
Angestrebt wurde eine „Bestandsaufnahme“, weitere Untersuchungen und ggf. Initiierung von Forschungsprojekten zu vielversprechenden Bauweisen, die letztlich in ein entsprechendes Regelwerk münden. Themenfelder hierzu sind: Bauweisen/Schichtenfolgen, Bautechnik, Materialkunde, Bemessung, Bauabläufe, Maschineneinsatz, Lebensdauer und Wirtschaftlichkeit.

Die geplante Veröffentlichung ist für alle Straßenbauverwaltungen und Nutzende von Verkehrsflächenbefestigungen gedacht, da eine Verlängerung der Nutzungsdauer angestrebt und erwartet wird. Lokale Randbedingungen können im Einzelfall besser berücksichtigt werden. Der Aufwand zur Erfahrungssammlung wird reduziert.

Nach dem Start der ad-hoc-Gruppe 4.01 wurde im Gremium die Auswertung der seitens der Bundesländer zur Verfügung gestellten Daten zur Beurteilung des Straßennetzes vorgestellt. Es wurde grundsätzlich festgestellt, dass die Daten der Bundesautobahnen besser verfügbar sind und vollständiger sowie qualitativ besser verarbeitbar sind als die der Bundesstraßen. Die Auswertung zeigt, dass ca. 86 % der Autobahnabschnitte unauffällig sind. Aufgrund der Vielzahl der Datenmengen ist eine detaillierte Auswertung der Straßenzustände bezogen auf die Konstruktion des Straßenoberbaus nur nach und nach möglich. Seitens des Gremiums wurde empfohlen, die Auswertung der Hauptfahrstreifen entsprechend der B-Zahl anzupassen. Dies bedeutet, dass die Hauptfahrstreifen B-Zahl bereinigt werden, um eine qualifizierte Aussage geben zu können. Die Überholfahrstreifen sollten nach Alter angelegt und bewertbar sein. Festzustellen ist, dass Gussasphalt und Betondecken die ältesten Beläge im Netz mit einer Nutzungszeit von über 30 Jahren darstellen. Ein weiterer Wunsch an die statistische Aufnahme in die Bundesländer ist die Aufnahme der Asphaltbefestigungen, getrennt nach Kompaktasphalt- und Schichtenweisen, Asphaltaufbau sowie von Dünnen Schichten wie DSHV etc.

Angestrebtes Ergebnis

Regelwerk (R 1 oder R 2) – 2023