A4 Knotenpunkte

Ziffer A4.3.2: Wie sind Teilknotenpunkte an Hauptfahrbahnen mit einer temporären Seitenstreifenfreigabe zu behandeln?

Spezifische Erkenntnisse zum Verkehrsablauf an Knotenpunkten im Zuge von Autobahnen mit temporärer Seitenstreifenfreigabe liegen bislang nicht vor. Näherungsweise kann der temporär freigegebene Seitenstreifen als normaler Fahrstreifen aufgefasst und das Bemessungsdiagramm für den entsprechenden Ein- oder Ausfahrttyp angewandt werden.

Ziffer A4.3.3: Wie sind Ein- und Ausfahrten an vierstreifigen Hauptfahrbahnen zu bewerten?

Ein- und Ausfahrten an vierstreifigen Hauptfahrbahnen können näherungsweise unter Anwendung der Bemessungsdiagramme in Kapitel A4 für Ein- bzw. Ausfahrten an dreistreifigen Hauptfahrbahnen bewertet werden, indem 72,5 % der Verkehrsstärke oberhalb der Einfahrt bzw. unterhalb der Ausfahrt angesetzt werden. Die Bewertung der Hauptfahrbahn stromabwärts der Einfahrt bzw. stromaufwärts der Ausfahrt erfolgt nach Kapitel A3 unter Ansatz der Verkehrsstärke des Gesamtquerschnitts. Sofern an einer Einfahrt mit Fahrstreifenaddition oder an einer Ausfahrt mit Fahrstreifensubtraktion mehr als vier Fahrstreifen stromabwärts der Einfahrt bzw. stromaufwärts der Ausfahrt vorhanden sind, kann die Bewertung nur mit alternativen Verfahren erfolgen.

Ziffer A4.3.3: Wie ist die QSV bei einer Einfahrt mit Zuflussregelungsanlage (ZRA) zu bewerten, wenn die Verkehrsnachfrage in der Einfahrt höher ist als die Kapazität der ZRA?

Mit dem Verfahren in Kapitel A4 des HBS kann nur der Verkehrsablauf an der Einfahrt stromabwärts der ZRA bewertet werden. Die Verkehrsqualität der ZRA in der Einfahrrampe ist mit den Verfahren der Kapitel L4 oder S4 zu prüfen - vgl. Beispiel A4-3 in der Beispielsammlung.

Ziffer A4.4.1: Für welche (Teil-)Strecke erfolgt die Bewertung der Verkehrsqualität auf der Hauptfahrbahn stromaufwärts von Ausfahrten sowie stromabwärts von Einfahrten und Verflechtungsstrecken?

Die Bewertung der Verkehrsqualität auf der Hauptfahrbahn stromaufwärts von Ausfahrten sowie stromabwärts von Einfahrten und Verflechtungsstrecken erfolgt anhand des Auslastungsgrades des unmittelbar angrenzenden Fahrbahnquerschnitts unter Ansatz der Kapazitäten gemäß Kapitel A3. Entsprechend der Verfahren in Kapitel A3 werden die Einflüsse von Längsneigungen s > 2 % und Geschwindigkeitsbeschränkungen dabei nur berücksichtigt, wenn die Länge der Steigungsstrecke mindestens 500 m beträgt bzw. die Geschwindigkeitsbeschränkung über eine Länge von mindestens 2000 m oder über die gesamte Strecke (d. h. mindestens bis zum nächsten Knotenpunkt) angeordnet ist.

Korrekturblätter zum Beispiel A4-2

 

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