Wie können zweistreifige Straßen mit einzelnen Überholfahrstreifen von dreistreifigen Straßen unterschieden werden?
Die im Kapitel in den Überschriften verwendeten Bezeichnungen "zweistreifige Straßen" bzw. "dreistreifige Straßen" beziehen sich auf die einbahnigen Straßen, die in den RAL den Entwurfsklassen 1 bis 3 zugeordnet sind. Als zweistreifig werden die Straßen der EKL 3 bezeichnet, die aber bei Bedarf ebenfalls einzelne Überholfahrstreifen aufweisen können. Als dreistreifig werden die einbahnigen Straßen der Entwurfsklassen EKL 2 (abschnittsweise dreistreifig) und EKL 1 (durchgängig dreistreifig) bezeichnet (s. Ziffer L3.3.1 (Seite L3-5)).