Kann für anbaufreie Hauptverkehrsstraßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h die Verkehrsqualität und die Pkw-Fahrtgeschwindigkeit mit den in Kapitel S3 beschriebenen Verfahren bestimmt werden?
Nein, da bisher die empirischen Grundlagen dafür fehlen. Näherungsweise können die q-V-Diagramme und QSV-Abstufung für eine zulässige Geschwindigkeit von 70 km/h verwendet werden. Darauf ist in der Ergebnisdarstellung hinzuweisen.