Menu

2.8 Straßenraumgestaltung

Leitung: StD Dipl.-Ing. Klaus Elliger

Auftrag / Aufgaben

Bauen ist immer Gestalten, es gibt keine nicht-gestalteten Räume (nur schlecht gestaltete). Jede Maßnahme im öffentlichen Raum ist daher zwangsläufig auch Straßenraumgestaltung. 

Straßen- und Platzräume dienen unterschiedlichen Bedürfnissen, Die vergangenen Jahrzehnte waren davon geprägt, dass der PKW, sei es als fahrendes oder als parkendes Objekt den größten Platzbedarf im öffentlichen Raum beanspruchen konnte. Mit der Mobilitätswende geht einher, dass auch andere Verkehrsmittel Raumansprüche geltend machen. Zudem dient der öffentliche Raum der sozialen Interaktion, d.h. der Begegnung und des Aufenthalts. Darüber hinaus hat er insbesondere angesichts des Klimawandels neue Aufgaben: So muss er einen Beitrag zu einer gesunden, lebenswerten und nachhaltig gestalteten Umwelt leisten. Die Gestaltung muss klimaresilient sein und einer Überhitzung des öffentlichen Raumes entgegenwirken.   

Der Entwurf von Straßen- und Platzräumen ist daher eine Aufgabe, die sowohl verkehrsplanerischen als auch städtebaulichen und freiraumplanerischen Zielsetzungen verpflichtet ist. 

Ziel des Arbeitsausschusses Straßenraumgestaltung ist die Erarbeitung von Beiträgen, die integrierte Entwurfsbearbeitungen unter besonderer Berücksichtigung gestalterischer Anforderungen verbessern helfen. Neben den materiellen Anforderungen an Planungen und Entwürfe sind auch die immateriellen Inhalte von großer Bedeutung für Wert und Akzeptanz zu realisierender Vorhaben im öffentlichen (Straßen-)Raum.

Die Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung in bestehenden und geplanten Gebieten sollen das Einfühlen in die räumliche Situation erleichtern, die gestalterischen Auswirkungen von unterschiedlichen verkehrlich-technischen Entwurfslösungen verdeutlichen und Alternativen aufzeigen. Sie sollen auch dazu anregen, die Aufgabe des Straßenentwurfs stets im Sinne eines ganzheitlichen Straßenraumentwurfs anzugehen. 

Im Straßenraumentwurf sind komplexe Abwägungen vorzunehmen, sind doch verkehrliche, technische, ordnungsbehördliche, städtebauliche, architektonische, landschaftsplanerische, umweltbezogene, soziale und ökonomische Aspekte zu berücksichtigen. 

Eine gute Gestaltung lässt sich nicht durch mechanisches Anwenden von „Regeln“ erreichen, deren Einhaltung automatisch zu einem „richtigen“ Ergebnis führen. Es sind deshalb Lösungsansätze zu entwickeln, die helfen, in einem kreativen Entwurfsprozess unterschiedliche Varianten auch in ihrer gestalterischen Dimension zu beurteilen. 

Konkrete Vorschläge zur sinnvollen Vorgehensweise helfen, um bei gleicher oder sogar besserer Funktionalität eine höhere Gestaltqualität und damit eine stärkere Identifikation der Nutzenden zu erreichen. 

Bestand an Regelwerken und Wissensdokumenten

  • Merkblatt über die Gestaltung von Anlagen des schienengebundenen öffentlichen Verkehrs – (2003) – 249
  • Hinweise zur Straßenraumgestaltung in Gewerbegebieten – (2007) – 260
  • Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung innerhalb bebauter Gebiete (ESG) – (2011) – 230

Aktivitäten

Laufende Bearbeitung / Überarbeitung von Regelwerken / Wissensdokumenten

  • Neufassung der Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung innerhalb bebauter Gebiete (ESG)
  • Handbuch für die Bewertung von Straßenraumgestaltung (HGS)

In den nächsten 5 Jahren geplante Bearbeitung/Überarbeitung von Regelwerken/Wissensdokumenten

  • Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung innerhalb bebauter Gebiete (ESG 202x)
  • Handbuch für die Bewertung von Straßengestaltung

Forschungsbedarf

  • Straßenraumgestaltung unter Berücksichtigung der Anforderungen von Klimaanpassungsmaßnahmen
  • Städtebauliche Integration von Hochleistungsstraßen

Weitere Aktivitäten

Der Ausschuss ist interdisziplinär zusammengesetzt. Er unterstützt daher alle Ansätze innerhalb der FGSV, Regelwerke über die Grenzen von Ausschüssen oder auch Arbeitsgruppen hinausgehend zu entwickeln.