Leitung: StD Dipl.-Ing. Klaus Elliger
Auftrag / Aufgaben
Bauen ist immer Gestalten, es gibt keine nicht-gestalteten Räume (nur schlecht gestaltete). Jede Maßnahme im öffentlichen Raum ist daher zwangsläufig auch Straßenraumgestaltung.
Ziel des Arbeitsausschusses Straßenraumgestaltung ist die Erarbeitung von Beiträgen, die integrierte Entwurfsbearbeitungen unter besonderer Berücksichtigung gestalterischer Anforderungen verbessern helfen. Neben den materiellen Anforderungen an Planungen und Entwürfe sind auch die immateriellen Inhalte von großer Bedeutung für Wert und Akzeptanz zu realisierender Vorhaben im öffentlichen (Straßen-)Raum.
Vor dem Hintergrund der Abnahme der Einwohnerzahl in der BRD werden Qualitätsstandards zunehmend die bisherigen Mengenstandards ersetzen können. Dies betrifft insbesondere auch die Gestaltqualitäten der öffentlichen Räume. Diese Qualitäten können nur interdisziplinär erreicht werden, eine entsprechende integrative Ausrichtung der Lehre an den Universitäten muss hierfür das Fundament legen. Der AA sieht ein generelles Ziel seiner Arbeit darin, die Lehre in dieser Hinsicht mit Materialien zu unterstützen.
Bestand an Regelwerken und Wissensdokumenten
- Merkblatt über die Gestaltung von Anlagen des schienengebundenen öffentlichen Verkehrs – (2003) – 249
- Hinweise zur Straßenraumgestaltung in Gewerbegebieten – (2007) – 260
- Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung innerhalb bebauter Gebiete (ESG) – (2011) – 230
Aktivitäten
Laufende Bearbeitung / Überarbeitung von Regelwerken / Wissensdokumenten
- Städtebauliche Integration von Hochleistungsstraßen
- Handbuch für die Bewertung von Straßenraumgestaltung (HGS)
In den nächsten 5 Jahren geplante Bearbeitung/Überarbeitung von Regelwerken/Wissensdokumenten
- Hinweise zur Integration von Hochleistungsstraßen
- Handbuch für die Bewertung von Straßengestaltung
Forschungsbedarf
- Städtebauliche Integration von Hochleistungsstraßen
Weitere Aktivitäten
Der Ausschuss ist interdisziplinär zusammengesetzt. Er unterstützt daher alle Ansätze innerhalb der FGSV, Regelwerke über die Grenzen von Ausschüssen oder auch Arbeitsgruppen hinausgehend zu entwickeln.