K 6 Nachhaltigkeit

Leitung: Dir. und Prof. Dr.-Ing. Lutz Pinkofsky

Auftrag / Aufgaben

Die Behandlung der "Nachhaltigkeit" wird in den drei Säulen Ökologie, Ökonomie und Soziales vollzogen. Auch die Anpassung an den Klimawandel durch Resilienzmaßnahmen ist dabei zu beachten. Einige Mitgliedsländer der EU machen bereits erste Vorgaben zum Verbrauch der Treibhausgase (THG) und ein standardisierter Rahmen wäre hier notwendig. Bei der Aufnahme in die Vergabekriterien wird auf CO2-Äquivalente fokussiert, wobei im Straßenbau bisher nur der Bau, aber nicht die Nutzungs- und Wiederverwendungsphase Berücksichtigung finden, was zielführender wäre.

Bereits seit einigen Jahren hat die FGSV in ihren Gremien die Nachhaltigkeit im Fokus, der Vorstand der FGSV hat auf seiner Sitzung am 12. November 2021 aber aufgrund der herausragenden Bedeutung der Nachhaltigkeitsthematik mit den dazugehörigen Aspekten und der notwendigen übergeordneten strategischen Behandlung in der FGSV die Gründung der Kommission 6 "Nachhaltigkeit“ (K 6) beschlossen. Am 23. Februar 2022 fand die konstituierende Sitzung als Videokonferenz statt. Derzeit entsteht ein Strategiepapier zur Behandlung der Thematik Nachhaltigkeit in der FGSV mit acht Kapiteln.

Die vielfältigen Aspekte und Umsetzungsmöglichkeiten in den Regelwerken und Wissensdokumenten der FGSV sollen weiterhin umfänglich in den jeweiligen Gremien der Arbeitsgruppen behandelt werden. Gegebenenfalls sind hierzu auch Gremien umzustrukturieren oder neu zu gründen, um eine Schnittstellenfunktion mit der K 6 zu gewährleisten. Hilfestellungen für die Behandlung der Thematik in den bestehenden und entstehenden Regelwerken und Wissensdokumenten können in weiteren, der K 6 zugeordneten Gremien erstellt werden. So ist für den Bereich der Arbeitsgruppen 1 bis 3 und der Kommissionen 2 und 5 unterhalb der K 6 vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (das festgestellt hat, dass die heute unzureichende Klimaschutzpolitik Freiheits- und Grundrechte von morgen beeinträchtigt und das Bundesklimaschutzgesetz von 2019 damit in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärte) die ad-hoc-Gruppe "Anwendung und Anpassung von FGSV-Regelwerken im Bereich Verkehr zur Einhaltung von Klimaschutzzielen" (0.3.6.1) eingerichtet worden. Die hat in neun Sitzungen seit dem 10. Februar 2022 den Entwurf der "Empfehlungen zur Anwendung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Einhaltung von Klimaschutzzielen" (E Klima) als Diskussionsgrundlage beim Deutschen Straßen- und Verkehrskongress im Oktober 2022 in Dortmund erstellt.

Die Nachhaltigkeitsthematik und die neu einzurichtenden Gremien wurde auch bei den Sitzungen der Koordinierungsausschüsse Bau und Verkehr der FGSV am 18. und 19. November 2021 diskutiert. In der AG 2 "Straßenentwurf" behandelt über die ad-hoc-Gruppe hinaus ein Arbeitskreis die Thematik "Klimaschutz in der UVP".

In der AG 4 "Infrastrukturmanagement" wird die Nachhaltigkeit künftig im umbenannten Arbeitsausschuss 4.6 (bisher "Wirtschaftlichkeit von Bauweisen", jetzt "Nachhaltigkeit im Straßenbau") mit künftigen Arbeitskreisen zu den Themen "Lebenszyklusbetrachtungen", "Wirtschaftlichkeit der Bauweisen", "Ökologische Aspekte" und "Klimaresilienz der Bauweisen" behandelt werden. Stichpunkte hierbei sind neben übergreifenden Themen Aspekte, denen sich die AG 4 ohnehin widmet wie Klimaentwicklung, Lebensdauer, Eingreifzeitpunkt, Bauweisen, Wirtschaftlichkeit.

In der AG 7 "Asphaltbauweisen" wird das Thema ebenso behandelt, insbesondere in dem Arbeitsausschuss 7.9  "Umweltaspekte", der thematisch erweitert wird. Für die AG 8 "Betonbauweisen“ entsteht die ad-hoc-Gruppe 8.02 "Nachhaltigkeit“.

Laufende Forschung

Vom Arbeitsausschuss betreute FE-Projekte

01.0206 Potenziale für Photovoltaik an Bundesfernstraßen
04.0341 Nachhaltigkeitspotentiale im Straßenbau mit dem Fokus auf Treibhausemission, Energiebedarf und Ressourcenschonung
 

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