4.10 Hafen-, Logistik- und Industrieflächenbefestigungen

Leitung: Dipl.-Ing. Volker Schäfer

Auftrag / Aufgaben

Deutschland ist nicht nur ein bedeutender Standort im europäischen Verkehrsnetz, sondern auch ein bedeutender Industriestandort und eine bedeutende Logistikdrehscheibe. Hierfür gibt es neben den Seehäfen auch eine noch größere Anzahl von Binnenhäfen an Flüssen und Kanälen sowie eine Vielzahl von Logistikzentren als weiterer Bestandteil der Logistikketten. Die Produktion der Waren und Güter erfolgt überwiegend in entsprechenden Industriebetrieben. Zur Abwicklung der innerbetrieblichen Verkehre und zum Anschluss an die Verkehrsträger "Straße, Eisenbahn und Wasserstraßen" verfügen diese drei Bereiche über große befestige Flächen, die sehr leistungsfähig sein müssen. Neben den öffentlichen Verkehrsflächenbefestigungen stellen die Verkehrsflächenbefestigungen von Hafen- und Logistikflächen sowie im Bereich von Industriebetrieben einen nicht unerheblichen Anteil dar. Baumaßnahmen in diesen Bereichen werden aufgrund der Systemrelevanz zudem häufig auch mit öffentlichen Mitteln gefördert oder bezuschusst.

Die in der FGSV erarbeiteten Regelwerke beziehen sich in erster Linie auf Verkehrsflächenbefestigungen für Fahrzeuge des normalen Straßenverkehrs und können daher nur bedingt auf die Randbedingungen von Lager- und Betriebsflächen in Hafenbereichen, Logistikzentren oder im Bereich von Industriebetrieben übertragen werden. Die Besonderheiten bei der Nutzung als Lagerflächen, bei denen auch hohe Punkt- oder Punktlinienlasten auftreten, und des Betriebsablaufs sind mit den vergleichsweisen geringen, kurzzeitigen Belastungen aus dem Straßenverkehr nicht vergleichbar. Die Achslasten der hier eingesetzten Transport- und Umschlagfahrzeuge (z. B. Reach-Stacker, Schwerlaststapler, Van-Carrier oder besonderer Schwerlaststransporter) sind um ein Vielfaches höher als im üblichen Schwerverkehr. Zusätzlich sind in diesen Bereichen oftmals auch schienengeführte Verkehrswege in diese Flächen eingebettet oder werden von Verkehrswegen innerhalb dieser Flächen ständig gequert, weil diese Flächen häufig als multimodale Umschlageinrichtungen genutzt werden. Eine Dimensionierung dieser Flächen ist auf Basis der RStO nicht möglich, weil hier oftmals andere Schichtdicken und auch im Bereich der Schichten unterhalb der gebundenen Schichten oder der Pflasterdecke je nach Art der Nutzung ebenfalls auch andere Schichtdicken erforderlich sind. Um Umschlag- und Lagerflächen bestmöglich zu nutzen, werden diese möglichst mit sehr geringen Querneigungen ausgeführt, die von denen im Straßenverkehr erheblich abweichen. Dies muss auch bei der Entwässerung berücksichtigt werden. Seit der Einführung der AwSV (Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) im Jahr 2017 sind intermodale Umschlageinrichtungen so auszuführen, dass auf der Unterseite kein Niederschlagswasser austreten kann. Das anfallende Niederschlagswasser muss dabei gesondert gefasst und über Abscheideeinrichtungen geführt werden. Zudem gibt es eine weitere Vielzahl nutzungsbedingter Anforderungen, die von den bauweisenspezifischen Regelwerken teilweise nur unzureichend abgedeckt oder berücksichtigt werden.

Daher werden hohe Anforderungen an die Planung und die Ausführung von Hafen-, Logistik- und Industrieflächenbefestigungen gestellt. Mangels eines ganzheitlichen Regelwerks für diese Bereiche kommt es immer wieder zu Schäden an diesen Flächen durch fehlerhafte Planung und Ausführung, die schnell zu Nutzungseinschränkungen oder gar Nutzungsausfällen und den damit verbundenen finanziellen Einbußen führen können, weil diese Flächenbefestigungen in der Regel für den Betreiber unabdingbare Betriebsmittel sind, von denen eine möglichst uneingeschränkte Verfügbarkeit erwartet wird.

Das in der Arbeitsgruppe 8 erarbeitete "Merkblatt für Planung, Konstruktion und Bau von Verkehrsflächen aus Beton (M VaB), Teil 3: Container- und Logistikflächen", Ausgabe 2018, deckt dabei nur einen Teilaspekt in diesem Bereich ab. Für die Asphalt- und Pflasterbauweise, die beide den überwiegenden Anteil an den Flächenbefestigungen ausmachen, gibt es derzeit kein Regelwerk.

Technische Lösungen in diesen Bereichen beschränken sich bislang auf Einzelfälle. Somit besteht ein besonders großer Bedarf an allgemein umsetzbaren Lösungen für den Bau von Hafen-, Logistik- und Industrieflächenbefestigungen und einer grundlegenden Aufarbeitung dieses Aufgabengebiets wie dies für die Flugbetriebsflächen mit dem kürzlich erschienen Markblatt bereits erfolgt ist.

In der Vergangenheit gab es ein Vorläufer-Regelwerk mit dem Namen "Flächenbefestigungen in Hafenanlagen", der im "Ausschuss für Hafenverkehrswege" der Hafenbautechnischen Gesellschaft e. V. (HTG) bearbeitet wurde. Die letzte Ausgabe dieses Regelwerks stammt aus dem Jahr 1991 und bezog sich zu großen Teilen auf die Regelwerke der FGSV. Den "Ausschuss für Hafenverkehrswege" gibt es in der HTG nicht mehr und die Anwendung eines fast 30 Jahre alten Regelwerks ist weder geboten noch zweckmäßig. Zudem hatte dieses Regelwerk nie einen großen Verbreitungsgrad erreicht und ist inzwischen praktisch unbekannt. In der HTG ist die Bearbeitung eines derartigen Regelwerks nicht mehr vorgesehen und einen entsprechenden Ausschuss gibt es ebenfalls nicht (mehr).

Aktivitäten

Laufende Bearbeitung / Überarbeitung von Regelwerken / Wissensdokumenten
Merkblatt für Planung und Bau von Hafen-, Logistik- und Industrieflächenbefestigungen (M PB HLI)

In den nächsten 5 Jahren geplante Bearbeitung/Überarbeitung von Regelwerken/Wissensdokumenten
Erarbeitung des Merkblatts für Planung und Bau von Hafen-, Logistik- und Industrieflächenbefestigungen (M PB HLI)

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