Menü

2.14.3 Fußgänger und Radfahrer auf gemeinsamen Flächen

Datum der Konstituierung:  25.11.2011

Leitung: Dipl.-Ing. Markus Enke

Problem / Ziel

Ziel des Arbeitskreises ist die Erstellung eines Wissensdokuments für die Gestaltung von Flächen, die durch den unmotorisierten Verkehr gemeinsam genutzt werden. Es sollen Inhalte für die Fortschreibung der Regelwerke zum unmotorisierten Verkehr erarbeitet werden. Nach Aufarbeitung der unterschiedlichen räumlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen soll eine Systematik erarbeitet werden, nach der sich die Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmerarten auf unterschiedlichen Verkehrsflächen einschätzen lässt. Dabei sollten nicht nur Unfallgefahren betrachtet werden, sondern auch subjektiv empfundene Gefährdungen. Der Arbeitskreis ist aus einer ad-hoc-Gruppe (2.5.01) hervorgegangen.

Das geplante Wissensdokument hat zwei Zielsetzungen bzw. Nutzergruppen:

  • Die Bearbeiterinnen und Bearbeiter der Regelwerke sollen wesentliche Grundlagen für die Fortschreibung ihrer jeweiligen Werke erhalten.

Sollte sich herausstellen, dass für die Zwischenzeit ein Wissensdokument sinnvoll ist:

  • Planerinnen und Planer und Anordnungsbehörden, die konkrete Hinweise zur Gestaltung gemeinsamer barrierefreier Verkehrsanlagen und genauere Richtwerte für die Anordnung gemeinsam genutzter Verkehrsflächen benötigen.

 
Grobe Gliederung des Regelwerks

  1. Formen gemeinsamer Führung des Radverkehrs im Spiegel der StVO
  2. Netzplanung und Qualitätsstandards
  3. Nutzungstypisierung / Nutzungsansprüche
  4. Defizitanalyse
  5. Rahmenbedingungen zur Konfliktvermeidung

Angestrebtes Ergebnis

Hinweise für gemeinsame Flächen des Fuß- und Radverkehrs – 2024

Es wird ein Wissensdokument angestrebt, dass die aktuellen Regelwerke "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" (ERA) und "Hinweise/Empfehlungen für barrierefreie Verkehrsanlagen" (H BVA/EBVA) um neue Erkenntnisse ergänzt. Die "Empfehlungen für Fußgängeranlagen" (EFA) stehen zur Überarbeitung an und werden daher neue Erkenntnisse direkt einarbeiten können.  
 

GREMIENVERZEICHNIS
Gremienauswahl