8.2.3 AKR

Datum der Konstituierung: 17.6.2009

Leitung: Dipl.-Ing. Ingmar Borchers

Problem / Ziel

Hintergrund für die Einrichtung des Arbeitskreises 8.2.3 "AKR" waren die in vielen Bereichen des Betonstraßenbaus – aber auch in der Öffentlichkeit - geführten Diskussionen über AKR-Schäden in Betonfahrbahndecken. Diese Diskussionen wurden in letzter Zeit nicht nur fachlich geführt, vielmehr fand eine zunehmende Emotionalisierung des Themas statt. Dieses zeigte sich einerseits in Zeitungsberichten, in denen vom "Betonkrebs" gesprochen wurde, andererseits durch eine Bundestagsanfrage der Fraktion der Grünen, mit der die Diskussion über schädigende Alkali-Kieselsäure-Reaktionen in Betonfahrbahndecken und damit möglicherweise einhergehende volkswirtschaftliche Schäden Einzug in die aktuelle Politik fand.

Angestrebtes Ergebnis

1) Klare Regelungen und Anforderungen für die Waschbetonbauweise:
Nach Einführung der Waschbetonbauweise als Standardbauweise im Betonfahrbahndeckenbau werden für den Oberbeton Betone mit Zementgehalten von rd. 420 kg/m³ und einem (gemäß ARS 12/2006 des BMVBS) maximalen Na2O-Äquivalent von 0,80 M.-% verwendet. Daraus resultiert ein Gesamtalkaligehalt von 3,36 kg/m³. Im Rahmen der AKR-Prüfung nach dem Betonversuch mit Nebelkammerlagerung (40 °C) gemäß Teil 3 der Alkali-Richtlinie des DAfStb ist jedoch ein Zementgehalt von nur 400 kg/m³ vorgesehen. Der zu verwendende Prüfzement soll hier ein Na2O-Äquivalent von 1,3 ± 0,1 M.-% (daraus resultierender Alkaligehalt 5,2 ± 0,4 kg/m³) aufweisen.

Trotz der Tatsache, dass der im Rahmen der Prüfungen über den Zement eingetragene Alkaligehalt über den Alkaligehalten des Waschbetons liegt, ist es in der Vergangenheit häufig zu Diskussionen bzgl. des Zementgehaltes als solchem gekommen. Dabei stellte sich die Frage, inwieweit die Bewertung einer Gesteinskörnung hinsichtlich ihrer AKR-Empfindlichkeit anhand der Prüfergebnisse mit z = 400 kg/m³ für die Waschbetonbauweise mit z = 420 kg/m³ erfolgen kann.

Hierzu wird der AK klare Regelungen und Anforderungen formulieren.

2) Aufnahme von Sanden in die AKR-Prüfungen:
In der Literatur finden sich widersprüchliche Aussagen bzgl. der Reaktivität bzw. dem AKR-Schädigungspotenzial von Sanden. Im AK kristallisierte sich überwiegend die Meinung, dass ein maßgebliches Schädigungspotenzial für Betonfahrbahndecken lediglich von Korngrößen > 2,0 mm ausgeht. Daher stellt sich die Frage, inwieweit Sande zukünftig mit in AKR-Bewertungen aufgenommen werden sollten. In diesem Zusammenhang wurde von einem Sand rumänischer Herkunft berichtet, der ein ausgesprochen großes AKR-Potenzial aufweist. Dieser Fragestellung soll im Rahmen von orientierenden Untersuchungen dieses Sandes nachgegangen werden.

3) Einheitliche Prüfverfahren in AKR-Gutachten:
Gebrochene Gesteinskörnungen für den Bau von Fahrbahndecken aus Beton werden derzeit nahezu ausschließlich nach einer positiven gutachterlichen Stellung eingesetzt. Die zurzeit anerkannten Gutachter verwenden jedoch unterschiedliche Prüfverfahren. Dabei kann es in Einzelfällen vorkommen, dass sich keine übereinstimmenden Bewertung für Gesteine eines Werkes ergeben, bzw. die Gesteinskörnungen als unterschiedlich reaktiv eingestuft werden. Daher verfolgt der AK mittelfristig das Ziel, die Prüfverfahren der einzelnen Gutachterstellen zu vereinheitlichen, um einerseits die Ergebnisse untereinander besser vergleichen und andererseits die Prüfkriterien für die Verhältnisse in Betonfahrbahndecken anpassen zu können.

GREMIENVERZEICHNIS
Gremienauswahl