5.2.3 Bewertung von Straßenbaumaßnahmen in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie

Datum der Konstituierung: 16.2.2017

Leitung: Dr.-Ing. Ulrich Kasting

Problem / Ziel

Auf Veranlassung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Europäische Gerichtshof am 1. Juli 2015 ein Grundsatzurteil zur Auslegung und Anwendung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gesprochen, das in der Konsequenz auch bei der Planfeststellung von Straßenbaumaßnahmen nun Berücksichtigung findet. Außerdem ist am 20.06.2016 eine neue Oberflächengewässerverordnung (OGewV) in Kraft getreten, die in Bezug auf den guten Zustand der Gewässer u.a. für den Parameter Chlorid nun Orientierungswerte aufgenommen hat.

Dies führt dazu, dass derzeit bei Straßenbauvorhaben für die Planfeststellungsunterlagen Unterlagen ergänzt werden, wie das Vorhaben in Bezug auf die WRRL zu bewerten ist. Dies erfolgt häufig in einem sogenannten Fachbeitrag WRRL, der teilweise auch eine Tausalzberechnung für den Parameter Chlorid enthält.

Derzeit gibt es von der FGSV keine Empfehlung, wie der Aufbau und der Inhalt dieser Fachbeiträge WRRL sein soll und wie die Tausalzberechnungen durchzuführen sind.

Ziel des Regelwerkes/Wissensdokumentes soll es sein, dass die Fachbeiträge WRRL einen fachlich begründeten Standard in der Bewertung von Straßenbaumaßnahmen aufweisen. Grundsatzfragen der rechtlichen Auslegung der WRRL müssen dabei geklärt werden. Eine Abstimmung mit der Wasserwirtschaft (LAWA, DWA) soll im Rahmen der Bearbeitung erfolgen, um eine Akzeptanz im Zulassungsverfahren bei den Unteren Wasserbehörden zu erreichen.

Angestrebtes Ergebnis

Angestrebt wird ein R 2-Dokument

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