Menü

1.2.13 – Temporäre automatische Erfassung von Daten des Straßenverkehrs

Datum der Konstituierung: 17.01.2025
Leitung: N. N.

 

Problem / Ziel

Die Entwicklungen in den Bereichen Hardwarebeschleunigung und KI-Algorithmik haben in den letzten Jahren zu einschneidenden Verbesserungen im Bereich des „maschinellen Sehens“ geführt. Dies ermöglicht bei der automatischen Erfassung und Analyse des Straßenverkehrs höhere Genauigkeiten, größere Stichprobenumfänge und breitere Anwendungsfelder.

Fehlende Transparenz und Qualitätskontrolle bei temporären Erhebungen 

Während das Vertrauen in automatische Methoden steigt, existieren vor allem bei der temporären Erfassung bislang kaum Transparenz und Standardisierung in den Methoden und wenig Qualitätskontrolle. Zudem haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Datenschutzes mit Inkrafttreten der DSGVO und der Neufassung des BDSG von 2018 geändert. 

Geänderte rechtliche Rahmenbedingungen 

Allein diese Änderungen begründen eine Neuauflage bzw. ein Überarbeiten der bisherigen „Hinweise zur kurzzeitigen automatischen Erfassung von Daten des Straßenverkehrs“ aus dem Jahr 2010. 

Aktualisierungsbedarf der bisherigen Hinweise (2010)

In den Hinweisen sind zudem nicht alle aktuell im Praxiseinsatz befindlichen Sensoren erwähnt (es fehlen z. B. Thermalkameras, Lidar, Bluetooth, Wi-Fi). Ferner wird die automatische Erfassung des Fuß- und Radverkehrs bisher als Sondererhebung beschrieben, hat jedoch in der Praxis mittlerweile eine deutlich höhere Relevanz (wie z. B. auch Lastenräder und Elektrokleinstfahrzeuge). 

Wachsende Bedeutung von Fuß- und Radverkehr

Andere mittlerweile relevante Sondererhebungen mit Automatisierungspotenzial in Bereichen wie Verkehrssicherheit oder Leistungsfähigkeit, die über Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen hinausgehen, werden in den bisherigen Hinweisen nicht beschrieben. Querbeziehungen bestehen in erster Linie zu den „Empfehlungen für Verkehrserhebung“ (EVE), die derzeit überarbeitet werden. für die derzeit ebenfalls ein Antrag auf Überarbeitung vorliegt. 

Enge Abstimmung mit parallelen Dokumenten

Um Widersprüche oder (zu starke) Redundanzen zwischen den Dokumenten zu vermeiden, soll die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem AK zur Überarbeitung der EVE stattfinden (Erstkontakt wurde bereits aufgenommen). Im Jahr 2019 wurden die „Hinweise zu Detektionstechnologien im Straßenverkehr“ veröffentlicht, auf die im zu erarbeitenden Dokument Bezug genommen werden soll – auch hier sollen Redundanzen und Widersprüche möglichst vermieden werden. 

Bezug zu bestehenden Hinweisen und Normen

Die „Hinweise zur Videodetektion in Streckenbeeinflussungsanlagen“ (H VVBA), Ausgabe 2015 fokussieren auf Video als Sensortyp, auf die permanente Erfassung und auf Kraftfahrzeuge. Sie enthalten dennoch einige Ausführungen, die auch für die temporäre videobasierte Verkehrserfassung relevant sind, die aber teilweise bereits überholt sind. Auf die Hinweise soll Bezug genommen und es sollen (wenn vorhanden) aktualisierte Informationen bereitgestellt werden.

Qualitätsanforderungen und technische Regelwerke

Gleiches gilt für die vom selben Arbeitskreis erarbeiteten „Hinweise zu Qualitätsanforderungen an Videodetektionssysteme zur Verkehrsbeobachtung“. Die „Technischen Lieferbedingungen für Streckenstationen“ (TLS 2012) beziehen sich auf Induktivschleifen-basierte Streckenstationen an Bundesfernstraßen und damit vorrangig auf die permanente Verkehrserfassung. 

Zusammenarbeit mit weiteren Arbeitskreisen

Derzeit erarbeitet zudem der AK 2.5.6 „Quantifizierung des Radverkehrs“ ein Wissensdokument, das unter anderem die Technik und Methodik automatisierter temporärer und permanenter Zählungen des Radverkehrs behandelt. Auch hier ist eine enge Abstimmung angedacht, um Widersprüche oder (zu starke) Redundanzen zwischen den Dokumenten zu vermeiden.

Grobe Gliederung des Inhalts

Die bestehende Gliederung soll geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Ggf. erfolgt eine konsistente Gliederung nach Aspekten der Verkehrserfassung (z. B. Anwendungsfälle, Messprinzip, Datenschutz, Planung/Vorbereitung, Durchführung, Qualitätskontrolle, Datenanalyse und -aufbereitung) auf der ersten Ebene und nach Sensoren (Video, Lidar, Thermal, Radar, Bluetooth, Wifi) oder Sensorgruppen (optisch, Funkwellen) auf der zweiten Ebene (oder umgekehrt). Dies soll jedoch während der Bearbeitung geklärt werden.

Potentielle Nutzende des Regelwerks/Wissensdokuments

Das Wissensdokument richtet sich an alle potenziellen Auftraggeberinnen und Auftragnehmerinnen temporärer Verkehrserfassung im Straßenverkehr, unter anderem:

  • Ingenieurbüros
  • Straßenverwaltungen
  • Verkehrsbetriebe
  • Universitäten und Forschungseinrichtungen (für Forschung und Lehre)​

Arbeitsplan mit grobem Zeitrahmen

Bei positiver Entscheidung über den Antrag ist folgender Zeitplan vorgesehen:

  • Ansprache möglicher Mitglieder und konstituierende Sitzung (Herbst 2024)
  • Sichtung der bisherigen Hinweise und umgebender FGSV-Dokumente und Festlegung des Überarbeitungsbedarfs bis Mitte 2025
  • Sichtung weiterer Fachliteratur und Hinweise für temporäre, automatische Erfassung des Straßenverkehrs aus anderen europäischen Ländern unter besonderer Berücksichtigung des D-A-CH-Verbandes bis Frühjahr 2025
  • Bildung einer Autorengruppe und Start der textlichen Überarbeitung Mitte 2025
  • Bildung eines Redaktionsteams und Abstimmung der Textentwürfe Anfang 2026
  • Erste Version der aktualisierten Hinweise Mitte 2026
  • Ergebnisse der aktualisierten „Hinweise für die temporäre automatische Erfassung von Daten des Straßenverkehrs“ Ende 2026/Anfang 2027

Angestrebtes Ergebnis

W 1 oder W 2 (2027)

Es wird eine Veröffentlichung als Wissensdokument (W) angestrebt, da die angestrebten Inhalte keinen regelnden Charakter aufweisen und die bisherigen Hinweise ebenfalls als Wissensdokument veröffentlicht werden.

GREMIENVERZEICHNIS
Gremienauswahl