2.7 Sicherheitsaudit von Straßen

Leitung: ORR Dr.-Ing. Marco Irzik

Auftrag / Aufgaben

Der AA dokumentiert und entwickelt den Stand des Wissens zu allen Fragen der methodischen Grundlagen des Sicherheitsaudits von Straßen, der Anwendung in der Entwurfspraxis, der Schulung, Zertifizierung und Re-Zertifizierung von Auditorinenn und Auditoren sowie der Zertifizierung und Re-Zertifizierung der Ausbildungsstellen. Er pflegt und ergänzt die dazu notwendigen Regelwerke und betreut und initiiert entsprechende Forschungsarbeiten.

Bestand an Regelwerken und Wissensdokumenten

  • Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen (RSAS) – (2019) – 298

  • Merkblatt für die Ausbildung und Zertifizierung der Sicherheitsauditoren von Straßen (MAZS) – (2022) – 298/1

Laufende Forschung

Vom Arbeitsausschuss betreute FE-Projekte

  • 02.0396 Bestandsaudit bei Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der baulichen Erhaltung von Landstraßen
  • 02.0442 Neue Schulungsunterlagen für Planer und Auditoren
  • 82.0664 Defizitlisten für das Sicherheitsaudit von Straßen

Weitere für den Arbeitsausschuss relevante FE-Projekte

  • tba

Aktivitäten

Frühere Arbeitskreise

2.7.1 Empfehlungen für die Durchführung eines Bestandsaudits von Straßen
Der AK 2.7.1 befasste sich speziell mit der Erarbeitung von Empfehlungen zur Durchführung eines anlassbezogenen Bestandsaudits, welches dann auch die Inhalte des Artikels 5 der EU-Richtlinie mit abdeckt. Mit Erscheinen der RSAS gelten die Arbeiten des AK 2.7.1 als abgeschlossen.

2.7.2 Merkblatt für die Ausbildung und Zertifizierung der Sicherheitsauditoren von Straßen (MAZS)
Der AK 2.7.2 befasste sich mit der Fortschreibung und Überarbeitung des MAZS infolge der neuen RSAS. Mit der Veröffentlichung des MAZS im Jahre 2022 hat der AK seinen Auftrag erfolgreich erledigt.

Laufende Bearbeitung / Überarbeitung von Regelwerken / Wissensdokumenten

Wie auch die ursprüngliche EU-Richtlinie 2008/96/EG vom 19.11.2008 über ein Sicherheitsmanagement für die Straßeninfrastruktur enthält auch die geänderte Fassung, die RL 2019/1936 u. a. Vorgaben zum Sicherheitsaudit (Artikel 4) und sieht deren verpflichtende Anwendung bei Straßenbauprojekten im transeuropäischen Netz (TEN-T), nun aber zusätzlich auch noch auf sog. "Primary Roads" vor.  Die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie in nationales Recht erfolgte in Abstimmung zwischen dem Bund und den Obersten Straßenbaubehörden der Länder per Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 25/2021.

Gemäß diesem ARS soll die Durchführung von Straßenverkehrssicherheitsaudits bei allen Planungen und Entwürfen von Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen an Bundesfernstraßen anhand der RSAS (2019) erfolgen. Zudem sollen Straßenverkehrssicherheitsaudits in allen Planungs- und Bauphasen von der Vorplanung bis zur Fertigstellung sowie in der ersten Betriebsphase nach der Verkehrsfreigabe durchgeführt werden.

Neben den regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen des in Betrieb befindlichen Straßennetzes zur präventiven Unfallverhütung sollen nun auch anlassbezogene Sicherheitsüberprüfungen in Folge einer Netzanalyse erfolgen. Gemäß ARS sollen diese anlassbezogenen Sicherheitsüberprüfungen anhand von Sicherheitsaudits im Bestand gemäß den RSAS (2019) und durch Teams vorgenommen werden. Mindestens ein Mitglied des Teams muss dabei eine zertifizierte Sicherheitsauditorin bzw. ein zertifizierter Sicherheitsauditor sein.

Weiterhin betont die neue EU-Richtlinie stärker als bisher die Berücksichtung aller, d. h. insbesondere auch der ungeschützten Verteilnehmenden.

In diesem Kontext bearbeitet der AA 2.7 folgende Aufgaben:

  • Evaluation der neuen "Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen (RSAS)"
  • Erarbeitung des Programms für das Symposium "Verkehrssicherheit von Straßen" in Weimar und Wuppertal
  • Austausch zu Ausbildung, Zertifizierung und Re-Zertifizierung von Sicherheitsauditorinnen und -auditoren
  • Fragen der Pflege der Listen der Auditorinnen und Auditoren sowie Ausbildungsstätten
  • Qualifikation der Ausbildungsstellen
  • Pflege und Fortschreibung der neuen Defizitlisten für das Sicherheitsaudit von Straßen
  • Bearbeitung erkannter offener sowie neuer Fragen (z. B. Erprobung des Bestandsaudits)

Weitere Aktivitäten
Der AA 2.7 ist verantwortlich für die programmatische Gestaltung der jährlich in Wuppertal und Weimar stattfindenden Symposien "Verkehrssicherheit von Straßen" mit Auditorenforum.
 

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