4.02 Trenchingverfahren

Datum der Konstituierung: 01.10.2020

Leitung: Dipl.-Ing. Andrea Holthaus-Voßgröne

Problem / Ziel

Die FGSV-"Hinweise für die Anwendung des Trenchingverfahrens bei der Verlegung von Glasfaserkabeln in Verkehrsflächen in Asphaltbauweise" (H Trenching), Ausgabe 2014, müssen überarbeitet und auf einen höheren Stand gebracht werden, um den Anforderungen, den digitalen Breitbandausbau in Deutschland schnell und nachhaltig voranzutreiben und fachlich fundiert zu begegnen. Das bisherige Wissensdokument wurde auf der Basis der bestehenden "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" (ATV) und der "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien" sowie der Erfahrungen bei der Durchführung von Aufgrabungen im kommunalen Straßenbau erstellt. Die Regelungen der ZTV A-StB (FGSV 976), ZTV E-StB (FGSV 599), ZTV SoB-StB (FGSV 698), ZTV Asphalt-StB (FGSV 799), ZTV BEA-StB (FGSV 798), ZTV Fug-StB (FGSV 897/1) und der ZTV M (FGSV 341) in der jeweils geltenden Ausgabe wurden damals durch die H Trenching ergänzt.

Vor den obigen Hintergründen und einer aktuell avisierten DIN-Norm für Trench-, Fräs- und Pflugverfahren zur Verlegung von Glasfaserkabeln ist nunmehr geboten, mit einem Merkblatt zu den Trenchingverfahren eine straßenbauliche Sicht aufzubauen und aktuelle Kenntnisse allen Beteiligten zugänglich zu machen. Wichtig dabei ist, mit dem Merkblatt den Straßenbaulastträgern und insbesondere den Kommunen zu ermöglichen, deren Aufgaben im Straßenbau und einer nachhaltigen Straßenerhaltung/-unterhaltung ausreichend nachzukommen. Mit der Offensive zum Breitbandausbau werden erhebliche negative Auswirkungen auf die nachhaltige Nahmobilität und die Barrierefreiheit sowie ein größerer Finanzbedarf zur sicheren und leistungsfähigen Bereitstellung der öffentlichen Verkehrsflächen erwartet.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die bisherigen Hinweise nur die Herstellung von schmalen Leitungsgräben mit Breiten von 8 bis 30 cm im Micro-, Mini- und Macrotrenchingverfahren behandeln. Die wissenschaftliche Absicherung der Ergebnisse war damals und ist heute immer noch auf keinem ausreichenden Niveau. Für das heute außerdem immer öfter propagierte Nanotrenchingverfahren bzw. bei Schlitzbreiten kleiner 8 cm lagen damals noch keine Erkenntnisse vor. Die Formulierung "...in geringerer Verlegetiefe, wie im Wege des Micro- oder Minitrenching, zu verlegen" (Formulierung im aktuellen Telekommunikationsgesetz aus dem Jahr 2016) hat den Spielraum für die Betreiber der Netze maßgeblich erhöht, sodass auch die Hinweise der FGSV in der Zwischenzeit nicht mehr alle Belange fachlich abdecken. Gleiches gilt für Verkehrsflächenbefestigungen, die nicht durch Asphalt als Baustoff erfolgen.

Die obigen Verlegeverfahren führen innerhalb der kommunalen Verkehrswege zu einem Abweichen von den Regelungen der DIN 1998, die über Jahrzehnte verlässlich die Ordnung des unterirdischen Verkehrsraums regelt. Bisherige Erfahrungen aus der Praxis haben außerdem gezeigt, dass eine Kollision zwischen Interessen der Umweltbehörden (Grün im öffentlichen Straßenraum), anderen Versorgungträgern und der Stadtplanung auftritt. Zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass in einigen Kommunen diverse (Pilot-) Projekte mit den verschiedenen Trenching-Verfahren umgesetzt worden sind, aus denen Erkenntnisse z.B. hinsichtlich der Straßenerhaltung und anderer Belange (wie z. B. Kanalisation, Baumschutz) in eine Überarbeitung einfließen können. Eine damit ergänzte Überarbeitung bietet den Straßenbaulastträgern wichtige Informationen für die Abstimmung mit Leitungsträgern, die die Leitungsverlegung mittels Trenching-Verfahren beantragen.

Nutzer des neuen Merkblatts sollen Straßenbaulastträger, Leitungsunternehmen, Baufirmen, Spezialtiefbau, usw. sein.

Grobe Gliederung des Regelwerks

Die Gliederung soll sich an der bisherigen Gliederung der Hinweise orientieren (Allgemeines – u. a. Baustoffe, Baustoffgemische, Anforderungen, Bauausführung, Erhaltungsaufwand und Folgekosten), aber zusätzlich den sich fortentwickelnden Stand und insbesondere die neu aufkommenden Themen "Nanotrenchingverfahren" und "Verfahren in geringer Verlegetiefe" ergänzen. Hierzu werden gesonderte Abschnitte erforderlich werden oder auch Themen/Methoden/Techniken ggf. innerhalb eines oder mehrerer Exkurse/Anhänge behandelt werden. Änderungen und konkrete Inhalte dazu können erst nach Gründung der ad-hoc-Gruppe bzw. während der Bearbeitung festgelegt werden.

Angestrebtes Ergebnis

Merkblatt (R 2) – 2022

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