1.6.9 Standards für Qualitätsbewertungen für Infrastruktur im SPNV/ÖPNV

Datum der Konstituierung: 3.3.2017
Leitung: Dipl.-Ing. Peter Moik

Problem / Ziel

Ein leistungsfähiges Netz mit entsprechend funktionalen Haltestellen und Stationen ist die Grundvoraussetzung für einen qualitativ hochwertigen öffentlichen Verkehr. Die öffentliche Wahrnehmung wird hierdurch ganz entscheidend geprägt.

Weiterhin wurden die Aufgabenträger durch die zum 1. Januar 2013 in Kraft getretene Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) dazu verpflichtet, in Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Barrierefreiheit auf den gesamten ÖPNV in Deutschland auszudehnen. Sie stehen hier vor einer großen Aufgabe, die mit einer Bestandsaufnahme und Bewertung der Zugangsstellen beginnt. Neben der Anhebung des Standards ist auch die kontinuierliche Überwachung des erreichten Zustandes langfristig notwendig.

Einige Akteure haben bereits begonnen, ihre Stationen und deren Zustand zu erfassen, teilweise schon seit längerer Zeit, teilweise stehen sie kurz davor. Dabei gehen sie aufgrund fehlender Regularien und Standards sehr unterschiedlich damit um. Um das vorhandene Wissen zusammenzutragen, in eine einheitliche Form zu bringen und somit allen ein fundiertes Regelwerk an die Hand zu geben, soll ein Arbeitskreis eingerichtet werden.

Der Arbeitskreis soll die verschiedenen derzeit angewendeten Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Streckenelementen, Haltestellen und Stationen zusammentragen, bewerten und zu einer Empfehlung zusammenfassen. Vorliegende Standards erhöhen die Qualität der Bewertung und führen zu vergleichbaren Ergebnissen.

Die Arbeiten sollen nach ca. drei Jahren abgeschlossen werden.

Potenzielle Nutzer der Hinweise (W 1) sollen Aufgabenträger des ÖPNV, Dienstleister/Ingenieurbüros und Infrastrukturbetreiber sein.

Grobe Gliederung der Hinweise:

  1. Problemstellung:
    • Fehlende oder unterschiedliche Definitionen der Anforderungen vorhanden
    • Bislang macht häufig der Infrastrukturbetreiber und nicht der Aufgabenträger die Vorgaben (Beispiele: Dimensionierung Überdachung, Sitze, Fahrgastinformation)
    • Fehlende Vergleichbarkeit von vorhandenen Qualitätsuntersuchungen innerhalb Deutschlands
    • Fehlende Definitionen für eine qualitative Einstufung von Sauberkeit und Erscheinungsbild.
  2. Abgrenzung der Aufgabenstellung (u. a. gesamter ÖPNV, nur SPNV)
  3. Erarbeitung von Definitionen zu Qualitätsstandards
  4. Sammlung beispielhafter Erfassungsbögen (analog zu den Empfehlungen für Verkehrserhebungen), Bewertung der Bögen
  5. Vorschläge für Vorgehensweise in der Bewertung
  6. Hinweise zum Datenmanagement

Angestrebtes Ergebnis

Hinweise (W 1) – 2020

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