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2.9.2 Landschaftspflegerische Ausführung

Datum der Konstituierung: 8.3.1990

Leitung: Dipl.-Ing. Marta Jakubiec

 

Problem / Ziel

  1. Der AK 2.9.2 erarbeitet ein Praxistool für die Auswahl von geeigneten Baumarten für den Bau und die Erhaltung von Verkehrsinfrastrukturanlagen vor dem Hintergrund des Klimawandels. Die Auswahl von zukunftsfähigen Baumarten für den Straßenbau ist nicht nur aus ökologischen Aspekten relevant, sondern spielt auch unter ökonomischen Gesichtspunkten eine wichtige Rolle. Durch die Verwendung standortangepasster Arten können Ausfälle deutlich reduziert und damit der finanzielle Aufwand für Ersatzpflanzungen verringert werden. Aus diesem Grund hat sich der AK das Ziel gesetzt, den derzeitigen Wissensstand zum Thema Baumpflanzungen vor dem Hintergrund des Klimawandels abzubilden sowie Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des § 40 BNatSchG (Einsatz von gebietstypischen Gehölz- und Baumarten) aufzuzeigen. ​​          

  2. Die Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau (ELA inklusive Formblätter, Musterkarten und Arbeitshilfen) stammen von 2013 und müssen dringend an neue rechtliche Rahmenbedingungen (UVPG, BNatSchG, Vergaberecht), technische Entwicklungen (digitale Planung, GIS, BIM) und veränderte naturschutzfachliche Standards (z. B. invasive Arten, Klimaanpassung) angepasst werden. Darüber hinaus ist eine strukturierte Vorgehensweise in der Unterhaltungspflege zu implementieren, um eine praxisgerechte und langfristig tragfähige Umsetzung sicherzustellen Ohne eine Aktualisierung besteht die Gefahr von uneinheitlicher Ausführungsplanung zwischen verschiedenen Bundesländern, Behörden und Ingenieurbüros sowie fehlender Rechtssicherheit in Verbindung mit Ausschreibung und Bauüberwachung. Dies führt wiederum zu erhöhtem zeitlichen und finanziellen Aufwand und Konflikten bei der Bauausführung, weil Planungsgrundlagen veraltet oder nicht mehr standardisiert sind.​​

  3. Die RAS LG-3, zuletzt 1983 aktualisiert, befasst sich mit der ingenieurbiologischen Sicherung von Geländeanschnitten, Böschungen, Dämmen, Seitenentnahmen oder Ablagerungen, die durch Abschwemmen, Rutschen, Verwehen oder Austrocknen gefährdet sind. Vor dem Hintergrund der Klimaentwicklung sowie der damit verbundenen Zunahme von Extremwetterereignissen ist auch ein stetig wachsendes Gefährdungspotenzial für Schutzgüter durch Böschungsrutschungen bereits erkennbar. Außerdem ist vor dem Hintergrund des §40 BNatSchG der Einsatz von Steckhölzern in der Sicherung abzuklären. Für den Neu- und Ausbau von Verkehrsflächen und für die Unterhaltung des bestehenden Straßennetzes ergeben sich hieraus zwangsläufig höhere Anforderungen zur ingenieurbiologischen Sicherung von Straßenböschungen, insbesondere durch Bewuchs und Lebendverbau. Auch für dieses Regelwerk ist eine Anpassung an die aktuelle Rechtslage (BNatSchG, UVPG, BBodSchV, Vergaberecht) sowie an aktuelle Fachstandards und Normen (DIN, FLL, technische Lieferbedingungen) vorzunehmen.​

 

Schlussfolgerung aus Abschnitt 2 und 3: 

Der AK 2.9.2 hat eine Abwägung zur Priorisierung des Anpassungsbedarfs der beiden o.g. Regelwerke (vgl. Beschreibung im Abschnitt 2 und 3) vorgenommen und kam zu dem Ergebnis, dass die Aktualisierung der Empfehlungen für die Landschaftspflegerische Ausführung (ELA mit Musterkarten) prioritär vor der Bearbeitung der RAS-LG 3 vorgenommen werden sollte. Die ELA bildet sowohl die Grundlage als auch eine Schlüsselrolle für eine einheitliche, rechtlich sichere und effiziente landschaftspflegerische Planung, Ausschreibung und Bauausführung landschaftspflegerischer Maßnahmen im Straßenbau (vgl. angestrebtes Ergebnis, Abschnitt 2). Sie gehört somit zur täglichen Praxis im Landschaftsbau der Straßenbauverwaltung und ist damit ein unverzichtbares Arbeitsinstrument. Die RAS-LG 3 kann demgegenüber nachgeordnet überarbeitet werden, da sie thematisch sehr speziell, für Sonderfälle (Lebendverbau) relevant ist und in der Praxis eine begrenzte Reichweite in der landschaftspflegerischen Planung und Ausführung einnimmt.

Angestrebtes Ergebnis

  1. Der AK 2.9.2 "Landschaftspflegerische Ausführungsplanung" bereitet zurzeit in Zusammenarbeit mit der BASt die Vergabe für die Auftragsforschung des BMV „Praxisnaher Umgang mit Gehölz- und Baumpflanzungen zur Anpassung an den Klimawandel“ vor.  Wesentliches Arbeitsergebnis wird eine systematisch auswertbare Datenbank darstellen, die u.a. auf bundesweiten Facherfahrungen der Straßenbauverwaltungen sowie weiteren Forschungsvorhaben basiert. Hierbei sind die Erfahrungen bzw. Erkenntnisse in Bezug auf die klimabedingte Entwicklung von Baum- und Gehölzarten entlang von Verkehrswegen von besonderem Interesse. Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen einleitend nationale und europäische wissenschaftliche Studien im Hinblick auf genetische Vielfalt und Verbreitungsmuster von Gehölz- und Baumarten zusammengestellt und evaluiert werden. Die Ergebnisse der Auswertung werden in eine dynamische Datenbank, transferiert. Die Datenbank soll die Möglichkeit bieten, die deutschlandweit aufgenommenen empirischen Daten (basierend auf der vom AK 2.9.2 generierten bundesweiten Abfrage zu Facherfahrungen Baumpflanzungen) in Bezug auf den Klimawandel und Bäume an Straßen auszuwerten. Die auf Facherfahrungen beruhende Abfrage soll zukünftig regelmäßig erfolgen und vom AK 2.9.2 ausgewertet werden. Die gewonnenen Erkenntnisse aus der dynamischen Datenbank (Vergleich gebietseigene mit nicht gebietseigenen Gehölz- und Baumarten, s.u.)  sollen auch als Grundlage genutzt werden, um eine In-Situ-Studie (Raumanalyse, Auswahl von geeigneten Pflanzen, Versuchsdesign, Vorbereitung einer Ausführungsplanung der In-Situ-Studie)     für die Ausführung zu planen. Insgesamt soll eine Einschätzung erfolgen, inwieweit sich gebietseigene von nicht gebietseigenen Arten in ihren Eigenschaften (genetisch, morphologisch) im Hinblick auf Resilienz unterscheiden und ob Auswirkungen von nicht gebietseigenen Gehölzen in Bezug auf eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten ausgeschlossen werden können. Diese Bewertung ist zudem erforderlich, um einen Ausnahmeantrag nach § 40 BNatSchG fachlich fundiert begründen zu können. ​​​

  2. Die Überarbeitung der ELA mit Musterkarten soll im Ergebnis ein praxisgerechtes, rechtssicheres Werkzeug für die Planung, Ausschreibung, Bau und Unterhaltung landschaftspflegerischer Maßnahmen im Straßenbau bilden und damit einheitliche Standards schaffen, die ökologisch, ökonomisch und technisch zukunftsfähig sind. Unter anderem steht dabei die planerische und methodische Weiterentwicklung im Fokus. Es sollen standarisierte und erweiterte Musterkarten mit unmissverständlichen, digital nutzbaren Darstellungen (Symbolen) erarbeitet werden, um eine Kompatibilität zu digitalen Planungsprozessen (GIS, BIM und den zugehörigen Schnittstellen) zu erstellen.  Damit soll eine verbesserte Integration landschaftspflegerischer Maßnahmen in die Gesamtplanungen der verschiedenen Fachbereiche (Straßenbau, Wasserbau, KIB) erreicht werden. Zudem sind im Sinne der Nachhaltigkeit präzisere Vorgaben zur Pflege und Entwicklung über die Fertigstellung hinaus vorgesehen sowie die Einbindung technisch-fachlicher Aktualisierungen wie der Umgang von Klimaanpassungsaspekten und Vorgehensweise bei invasiven Arten (nach aktueller Gesetzeslage).​
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