Datum der Konstituierung: 11.12.2024
Leitung: N. N.
Problem / Ziel
Ziel ist es, im künftigen Regelwerk konstruktive Bauweisen im Radwegebau, die den Einwuchs von Gehölzwurzeln im Oberbau von Radwegen ausschließen, aufzuzeigen. Gründe für die Notwendigkeit eines solchen Regelwerkes sind:
- Erhebliche Prioritäten beim Ausbau des Radwegenetzes in sämtlichen Bundesländern.
- Die Tatsache dass der Radwegeneubau häufig in Bereichen mit Baumbestand (Alleen u. o. Baumreihen, geschlossene Gehölzbestände wie Wald/Feldgehölz) erfolgt.
- Der Erhalt von Gehölzbeständen gewinnt immer mehr an Bedeutung.
- Die konventionelle Bauweise setzt in jedem Fall den Bodenabtrag voraus. Sie steht somit im Widerspruch zu den alten RAS LP-4 (jetzt R SBB), die den Bodenabtrag im Wurzelbereich von Bäumen unabhängig von der Auskofferungstiefe ausschließen. Ein Bodenabtrag ist ein Eingriff in den Wurzelbereich von Gehölzen und hat in jedem Fall eine Beeinträchtigung, unter Umständen sogar den Gehölzverlust zur Folge.
- Durch alternative, in einem Pilotprojekt im Jahr 2016 umgesetzte Bauweisen, lässt sich ein Abtrag der durchwurzelten Oberbodenzone vermeiden und die Übereinstimmung mit den RAS LP-4 erreichen.
- Der Erhalt der durchwurzelten Bodenzone unter dem Radweg, unter Schonung der gesamten Wurzelarchitektur bewirkt die vollständige Vermeidung von Deckenaufbrüchen oder sonstigen Belagsschäden, da die Wurzeln in den tieferliegenden Oberbodenzonen diese weiterhin als Wurzelraum nutzen können und nicht aus Luftmangel gezwungen werden, in die darüberliegenden, stärker verdichteten Oberbauschichten einzudringen. Durch Wurzeleinwuchs hervorgerufene Schäden in Radwegen wären damit vollständig vermeidbar. Das gilt sowohl für den erschwerten Radwegeneubau im Altbestand von Gehölzen, als auch bei geplanten Jungbaumpflanzungen. Untersuchungen im Zuge des Pilotprojekts in 2021, haben keinen Wurzeleinwuchs im Oberbau bei dieser alternativen Radwegebauweise gezeigt.
- Keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden als durchwurzelbarer Bodenraum unter dem versiegelten Baukörper.
- Keine Beeinträchtigung der Gehölze während und nach der Bauausführung.
- Mit dem Anspruch, vorhandene Gehölzbestände zu erhalten, ist bei der konventionellen Bauweise ein entsprechender Abstand zu den Gehölzen notwendig, der i.d.R. zusätzlichen Flächenerwerb erfordert/landwirtschaftliche Flächen beansprucht. Diese Beanspruchung von Flächen kann mit der alternativen Bauweise erheblich reduziert werden.
- Durch die Vermeidung von Wurzelaufbrüchen in Deckenbelägen bei Radwegen mit Baumbestand, können enorme Instandhaltungskosten eingespart und Gefahrenstellen für den Nutzer vermieden werden.
Nutzende des Regelwerks
Angesprochen sind vor allem die Straßenbauverwaltungen, die Kommunen, die beauftragten Planungsbüros und letztlich die ausführenden Firmen.
Grobe Gliederung des Inhalts
Vorwort
- Anwendungsbereich
- Normative Verweisungen
- Begriffe
- Einführung
4.1 Allgemeines
4.2 Schäden an Bäumen
4.3 Schäden an Verkehrsflächen - Vegetationstechnische Grundlagen
5.1 Allgemeines
5.2 Wirkungsweisen des Baumes im Wurzelraum - Planung und Ausführung von Radwegen
6.1 Allgemeines
6.2 Bautechnische Grundsätze - Bau- und Vegetationstechnische Anforderungen
- Bauweisen
- Fallbeispiele
Angestrebtes Ergebnis
Regelwerk (Empfehlungen, R 2) – 2026