Datum der Konstituierung: 02.08.2023
Leitung: Dipl.-Ing. Anja Riemann
Problem / Ziel
Technische Anforderungen an Anfangs- und Endkonstruktionen (AEK) für Schutzeinrichtungen sind bisher nur in den Technischen Kriterien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland formuliert und basieren auf den Prüfbedingungen und –anforderungen der europäischen Vornorm DINV ENV 1317-4 aus dem Jahr 2002. Diese europäische Vornorm wurde im CEN überarbeitet und es ist noch in diesem Jahr mit einem neuen europäischen Regelwerk (Technische Spezifikation) für Anfangs- und Endkonstruktionen zu rechnen (aktuell: CEN Draft Technical Specification on Terminals). Es wird aber auch mit den neuen europäischen Regelungen weiterhin keine CE-Kennzeichnung für AEK geben.
Um dann in Deutschland klar definierte aktuelle Prüfkriterien und Anforderungen für Anfangs- und Endkonstruktionen verfügbar zu haben, die auf den europäischen Regelungen basieren und nach denen AEK in Deutschland geprüft, hergestellt, verwendet und eingesetzt werden können, ist die Erstellung einer TLP AEK erforderlich. Es wird angestrebt, dass sich die TLP AEK an den bereits vorhandenen TLP ÜK orientieren. Außerdem sind die Ergebnisse, die in der Arbeitsgruppe „Kräfte“ zur Überarbeitung der RPS erarbeitet wurden, zu berücksichtigen. Der neu zu gründende Arbeitskreis soll die TLP AEK erstellen.
Nutzende der Regelwerke
Potentielle Nutzende der TLP sind die Autobahn GmbH des Bundes, Straßenbauverwaltungen der Länder und Kommunen, herstellende Unternehmen, Montagebetriebe und Anbietende von Fahrzeug-Rückhaltesystemen.
Grobe Gliederung des Inhalts
- Allgemeines
- Begriffe
- Anforderungen an Anfangs- und Endkonstruktionen
- Prüfungen und Nachweise
Angestrebtes Ergebnis
Regelwerk (Technische Liefer- und Prüfbedingungen R 1) – 2024 (Vorstellung im AA 3.7, LA 3 und Fertigstellung)