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2.14.5 – Fortschreibung R-FGÜ

Datum der Konstituierung:  13.05.2025

Leitung: Dipl.-Ing. Andreas Schmitz
 

Problem / Ziel

Nach der aktuellen Fassung der VwV-StVO-Änderung [BR-Drs. 50/25 vom 29.01.2025] entfällt die Vorgabe, dass die R-FGÜ (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) vom BMDV erlassen werden. In der Begründung dazu heißt es: „Die Vorgabe, dass die R-FGÜ durch das zuständige Bundesministerium im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden erlassen wird, entfällt. Ziel ist, die R-FGÜ künftig als Regelwerk der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV e. V.) fortzuschreiben.“ 

Da die letztmalige Aktualisierung der R-FGÜ im Jahr 2001 stattfand (wurde auch in die EFA aufgenommen), besteht die Notwendigkeit, diese an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen. Seit 2001 gibt es neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur verkehrssicheren Gestaltung von Fußgängerüberwegen und einige Ländererlasse, die es zu berücksichtigen gilt. Damit besteht praktisch ein Arbeitsauftrag an die FGSV.

 

Grobe Gliederung des Inhalts

  1. Grundsätze
  2. Anforderungen an die Anlage von FGÜ 
    2.1 Allgemeines 
    2.2 Örtliche Voraussetzungen
    2.3 Verkehrliche Voraussetzungen 
    2.4 Sichtbeziehungen
  3. Ausstattung 
    3.1 Allgemeines 
    3.2 Beschilderung
    3.3 Beleuchtung 
    3.4 Markierung 
    3.5 Flankierende Maßnahmen

 

Potentielle Nutzende des Regelwerks/Wissensdokuments

Das Regelwerk richtet sich an alle Personen, die bei der Einrichtung und Weiterentwicklung von Fußgängerüberwegen involviert sind

Angestrebtes Ergebnis

Richtlinien (R 1) – 2027, ist durch die Formulierung in der VwV-StVO vorgegeben

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