2.11.2 RAS-Verm

Datum der Konstituierung: 25.07.2018

Leitung: VD Dipl.-Ing. Nikolaus Kemper

Problem / Ziel

Die RAS (Richtlinien für die Anlage von Straßen), Teil: Vermessung (RAS-Verm), Ausgabe 2001, stammen aus dem Jahr 2001. Die Anforderungen, die wissenschaftliche und technische Entwicklung und wesentliche geodätische Grundlagen haben sich weiter entwickelt. Hinzu kommen die Entwicklungen und Anforderungen an die digitalen Geoinformationen und aktuell an das BIM (Building Information Modeling). Da die Richtlinienfamilie der RAS nach Erstellung sektoraler Richtlinien nicht mehr in dieser Form existiert, wird die RAS-Verm-Nachfolge einen neuen Titel erhalten.

Nutzen werden das neue Regelwerk die Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung aus unterschiedlichen Fachbereichen sowie Dienstleistungsunternehmen bei der Planung, Entwurf, Bau und Betrieb von Straßen (z. B. Planungsbüros, Vermessungsbüros, Baufirmen).

Grobe Gliederung des Regelwerks

  • 0 Geltungsbereich
  • 1 Grundsätze
  • 2 Geodätischer Raumbezug
  • 3 Basisdatenerfassung und Modellbildung
  • 4 Bauvermessung
  • 5 Überwachungsvermessung (Deformationsmessung)
  • 6 Genauigkeit
  • 7 Präsentation inkl. Planerstellung
  • 8 Datenaustausch, Datenhaltung, Datenaufbereitung
  • 9 Anhänge
    • a. Hinweise zu statischen terrestr. Verfahren (Tachymeter, Photogr., Nivellement, Terrestr. Laserscanning)
    • b. Hinweise zu mobilen terrestr. Verfahren ((2 Gruppen von Sensoren a) für Positionierung, b) Punktaufnahme) Tachymeter, Photogr., Nivellement, Laserscanning)
    • c. Hinweise zu Aero-Verfahren
    • d. Hinweise zu satellitengestützten Punktbestimmungen bei Ingenieurvermessungen an Straßen
    • e. RAS-Verm Objektliste
    • f. Metadaten, Attribute
    • g. Zeichenvorschrift
  • 10 Glossar und Abkürzungen

Angestrebtes Ergebnis

Richtlinien (R 1) – 2020

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