QK 6.7 Ländlicher Wegebau

Datum der Konstituierung: 08.05.2020

Leitung: Dipl.-Ing. (FH) Gunnar Hirsch

Problem / Ziel

Mit den Planungsgrundlagen "Richtlinien für den Ländlichen Wegebau" (RLW) der DWA, den ZTV LW 16 und TL LW der FGSV und den "Grundsätzen für die Gestaltung ländlicher Wege bei Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen" des damaligen BMVBS liegen nun alle notwendigen Grundlagen für die Umsetzung dieses Bereichs in einen Leistungsbereich (LB) des STLK ("Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau") vor. Damit müssen die Bundesländer und andere Gebietskörperschaften sowie Ingenieurbüros, die eine Nachfrage nach einem neuen LB generieren, zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses nicht mehr auf nicht flächendeckend oder unvollständig vorhandene Leistungskataloge o. ä. zurückgreifen. Der LB 136 "Ländlicher Wegebau" wird zum ersten Mal erstellt.

Grobe Gliederung des Regelwerks

Orientierung an den ZTV LW und anderen Regelwerken für den Straßenbau:

  • Erdarbeiten
  • Wegebefestigungen mit Schichten ohne Bindemittel
  • Wegebefestigungen mit hydraulischen Bindemitteln und Beton
  • Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und hydraulisch gebundene Tragdeckschichten (HGTD)
  • Fahrbahndecken aus Beton/Betonspuren
  • Wegebefestigungen mit Asphalt und
  • Wegebefestigungen mit Pflastersteinen und Spurwegplatten

Angestrebtes Ergebnis

Regelwerk R 1 – 2022

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