2.9.3 UVP in der Straßenplanung

Datum der Konstituierung: 19.1.2016

Leitung: Dipl.-Ing. Carsten Imm

Problem / Ziel

Im April 2014 wurde die UVP-Richtlinie der EU geändert. Die Änderungen müssen innerhalb von drei Jahren durch eine Novellierung des UVPG in deutsches Recht überführt werden. Entsprechend müssen die bestehenden Regelwerke zur Umweltverträglichkeitsprüfung von Straßenbauvorhaben angepasst werden. Diese notwendigen Anpassungen sollten zum Anlass genommen werden, die bestehenden umfangreichen einschlägigen Regelwerke zu novellieren, zu verschlanken und in einer Unterlage zusammenzuführen. In diesem Zusammenhang können bestehende Unsicherheiten, z. B. mit der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls, ausgeräumt bzw. das Verhältnis zwischen SUP und UVP/UVS geschärft werden. Darüber hinaus sind die bisher in den Regelwerken nicht berücksichtigte Novellierungen zum Arten- und Gebietsschutz im Hinblick auf die Erstellung der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung einzuarbeiten. 

Die im April 2014 geänderte EU-Richtlinie beinhaltet einige Neuregelungen, die eine Anpassung der vorgenannten Regelwerke erfordern. Der Umweltbericht wird z. B. zukünftig Aussagen enthalten müssen zum Thema Abfallvermeidung, zu den Risiken schwerer Unfälle, zu den Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima und der Anfälligkeit des Vorhabens in Bezug auf den Klimawandel. Ferner wird zu klären sein, wie die erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen eines Vorhabens überwacht werden und wie die Öffentlichkeit auf geeignetem Wege (auch mit elektronischen Hilfsmitteln) über den Umweltbericht informiert wird. 

Die Anpassung der Regelwerke an die EU-Richtlinie ist auch deshalb erforderlich, damit bei Inkrafttreten der Regelungen im Jahre 2017 die Erstellung von Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung zur Vor- und Entwurfsplanung den Regularien entsprechend planungs- und rechtssicher durchgeführt werden kann. Ein ständiger Abgleich mit den Novellierungsentwürfen zum UVPG erfolgt begleitend. 

Angesprochen durch das Regelwerk sollen vor allem die Straßenbauverwaltungen des Bundes und der Länder sowie Planungsbüros und Gerichte sein. Die Richtlinien sollen den aktuellen Wissensstand unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben wiedergeben und Vorgehensweisen etablieren, die die aufeinanderfolgenden Schritte einer UVP für Straßenbauprojekte und der Erarbeitung der entsprechenden Unterlagen in der Vorplanung und Entwurfsplanung vereinfachen und systematisieren. Erfahrungsgemäß nutzen auch andere Fachplanungen (z. B.schienengebundene Verkehrsplanung) die Regelwerke zur Erstellung der Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung. 

Die Arbeit fußt auf teils abgeschlossenen Forschungsarbeiten und den vorliegenden Regelwerken des BMDV bzw. der FGSV. Weitergehende Forschungsaktivitäten hinsichtlich des Aktualisierungsbedarfs durch die EU-Richtlinie hat das BMDV als R-Forschung veranlasst und kann als wichtige Zuarbeit für das R 1-Dokument genutzt werden, wobei durch den zu gründenden AK sichergestellt wird, dass die FGSV das R 1-Regelwerk verantwortet. 

Grobe Gliederung der Hinweise

  1. Einführung (Adressat, Problemstellung, Terminologie, Schnittstellen, Einsatzbereiche, Aufbau des Dokuments)

  2. Rahmenbedingungen (rechtlich, fachlich, organisatorisch)

  3. Allgemeine Vorgehensweise auf den verschiedenen Planungsebenen

  4. Methoden

  5. Abschichtungsmöglichkeiten (Schnittstellen zur SUP und zum LBP)

  6. Empfehlungen

Anhang:

  • Mustergliederung und -texte
  • Merkblätter

Vorläufiger Arbeitsplan mit grobem Zeitrahmen

  • Anfang 2016: Konstituierende Sitzung, Klären der Aufgabenstellung, Arbeitsplan, Auswertung des Novellierungsentwurfs zu UVPG
  • Herbst2016: Beispiel- und Methodensammlung, Klären der Rahmenbedingungen, Lösungsmöglichkeiten zur Zusammenführung der bestehenden Arbeitshilfen, Formulierung des Überbaues
  • bis Mitte 2020 begleitendes FE-Vorhaben zur „Weiterentwicklung und Konsolidierung des Regelwerks zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Straßenbau“ Auftraggeber (BAST)
  • Herbst 2020 Entwurf der RIchtlinie zur weiteren Abstimmung
  • Anfang 2021: Schlussredaktion, Druck

Angestrebtes Ergebnis

Richtlinien (R 1) – 2021
Analog zu den RLBP 

Das vorgesehene R 1-Regelwerk soll die FGSV-Veröffentlichungen MUVS und "Hinweise zur Prüfung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßen" ersetzen. 

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