3.6.4 Anforderungen an die Entfernbarkeit von temporären Markierungen

Datum der Konstituierung: 15.6.2010

Leitung: Dipl.-Ing. (FH) Thomas Muth

Problem / Ziel

Die ZTV SA fordert in Kapitel 6.3.3, dass vorübergehende Markierungen bei der Räumung von Baustellen zu entfernen sind und deshalb die Markierungsmaterialien so auszuwählen sind, dass sie sich möglichst Fahrbahndecken schonend, rückstandsfrei, umweltfreundlich und angemessen schnell entfernen lassen.In der Praxis zeigen sich dabei immer wieder Probleme, insbesondere bei der Räumung von Baustellen längerer Dauer mit hohem DTV und Lkw-Verkehr. Auch die häufig eingesetzten Markierungsfolien verbinden sich oft so fest mit der Straßenoberfläche, dass sie sich nur mit großem Aufwand und dies oftmals auch nicht vollständig entfernen lassen. Dadurch entstehen Phantomspuren, die Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer irritieren können und damit eine Verkehrsgefährdung darstellen. Darüber hinaus kommt es auch immer wieder zu Konflikten zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, ob es sich bei verbliebenen Markierungs- bzw. Kleberspuren um vermeidbare oder um unvermeidbare Rückstände handelt.Die Probleme haben sich in den letzten Jahren einerseits dadurch verschärft, dass Baustellen zunehmend von größerer Länge und auch mit längerer Dauer eingerichtet werden. Andererseits führen die verengten Fahrstreifen, größere Fahrzeugbreiten und ein höheres Verkehrsaufkommen – vielerorts Schwerverkehr durch Lkw – zum häufigen Überfahren der Fahrbahnmarkierungen und zwar insbesondere in Überleitungsbereichen.Vergleichende Untersuchungen der RWTH Aachen und Untersuchungen eines Verkehrsabsicherers auf der A 8 in Baden-Württemberg zeigten, dass sich Markierungsfolien unter den oben genannten Bedingungen in Sachen Entfernbarkeit vollkommen unterschiedlich verhalten.Nach vorhandenen Erkenntnissen hängt die Entfernbarkeit der Fahrbahnmarkierung einerseits von der Anzahl der Überrollungen und zum anderen vom Belag der Fahrbahndecke ab.Die Anforderungen an vorübergehende Markierungen richten sich bis zum Inkrafttreten einer überarbeiteten ZTV M nach der TL M 06 / Anhang. Dabei werden gemäß DIN EN 1436 und DIN EN 13197 Mindestanforderungen und Verkehrsklassen festgelegt. Die Eignungsprüfungen erfolgen für temporäre und permanente Markierungen auf der Rundlaufprüfanlage der BASt.Es gibt derzeit für die Entfernbarkeit vorübergehender Fahrbahnmarkierungen keine

  • exakten Anforderungen
  • Prüfkriterien und Prüfmethoden
  • exakte Definition des Begriffs "Phantommarkierung".

Ziel ist es, in einem Arbeitskreis Anforderungen und Prüfkriterien aufzustellen sowie eine oder mehrere Prüfmethode(n) zu entwickeln. Das Ergebnis soll zunächst in einem Wissensdokument (W) zusammengefasst und publiziert werden.

Angestrebtes Ergebnis

Hinweise als Ergänzung zur ZTV SA, ZTV M, TL M und in Bezug auf die Prüfbedingungen zur TL M 97 bzw. zukünftigen TP M

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