3.5.2 Merkblatt für Tafeln mit lichttechnischem Informationsteil (M TI)

Datum der Konstituierung: 10.08.2020

Leitung: Dipl.-Ing. (FH) Thomas Muth

Problem / Ziel

Die Technologie der Beschilderung mit aktiven lichttechnischen Elementen ist gereift und stellt dem Verkehrsteilnehmer aktuelle Informationen zur Verfügung, ermöglicht die situationsabhängige Anordnung von bestimmten Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen oder Richtzeichen und gestattet somit einen flüssigeren Verkehrsablauf.

Die Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum sind nicht nur mögliche Störstellen im Verkehrsfluss. Sie erfordern auch eine eindeutige, umsichtige und sichere Kennzeichnung. Vorgaben dafür finden sich in zahlreichen Gesetzen, Verordnungen, Regelwerken, Normen etc. Da die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen für die verkehrliche und bauliche Situation, verbunden mit Beachtung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer und die in der Arbeitsstelle Tätigen erfordern, müssen alle an diesen Maßnahmen Beteiligten einschlägige Detailkenntnisse besitzen.

Deshalb sollte das 2015 erschienene R 2-Regelwerk M TI an den Stand der Technik angepasst werden.

Nutzen sollen das Merkblatt Behörden, die mit der Planung und Ausschreibung von Verkehrsabsicherungen befasst sind, sowie Ingenieurbüros o. ä., die in deren Auftrag arbeiten. Dazu kommen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer, die Produkte herstellen und liefern sollen.

Grobe Gliederung des Wissensdokuments (wie das Vorgängermerkblatt)

  1. Allgemeines
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Lichttechnische Anforderungen
  4. Typen der Tafeln mit lichttechnischem Informationsteil
  5. Vorwarnanzeiger mit lichttechnischem Informationsteil
  6. Temporäre (mobile) Tafeln mit wechselndem Bildinhalt
  7. Bibliothek der zu zeigenden Bildinhalte
  8. Bibliothek grafischer Symbole
  9. Regelwerke

Angestrebtes Ergebnis

Merkblatt (R 2) – 2022

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