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2.14.4

Datum der Konstituierung:  13.09.2024

Leitung: Dr.-Ing. Susanne Elfferding

Problem / Ziel

In den Städten und Gemeinden gewinnt der Ausbau von Fußverkehrsinfrastruktur an Bedeutung. Dabei wird immer deutlicher, dass auch der Fußverkehr in Netzen gedacht werden muss, um barrierefreie, durchgehende und einladende Wege bereitstellen zu können und um Maßnahmen zu priorisieren.

Die Notwendigkeit zur Netzplanung ergibt sich insbesondere aus:

  • der in der UN-Behindertenrechtskonvention sowie der Übertragung in die nationale Gesetzgebung (§ 8 BGG und entsprechende Landesgesetze) festgeschriebenen Verpflichtung, den öffentlichen Raum barrierefrei zu gestalten,
  • dem demografischen Wandel und der Zunahme insbesondere hochaltriger Menschen in Einpersonenhaushalten bei gleichzeitigem Bestreben, möglichst lange selbstbestimmt und selbstständig zu leben (vgl. die Studie D80+ „Hohes Alter in Deutschland“),
  • der Notwendigkeit, den Umweltverbund zu stärken, um den CO₂-Ausstoß zu verringern und zum Klimaschutz beizutragen, sowie
  • einem gesteigerten Gesundheitsbewusstsein und dem Bedarf an niederschwelligen Bewegungsangeboten im Alltag.

Angestrebtes Ergebnis

In einigen Kommunen werden bereits Methoden zur Planung von Fußverkehrsnetzen oder -teilnetzen entwickelt. Es existiert jedoch bislang weder ein einheitliches Verständnis noch ein systematischer, standardisierter Ansatz.

Nun soll in einem zweistufigen Vorgehen – mit der Veröffentlichung eines Wissenspapiers voraussichtlich im Jahr 2027 und eines R2-Regelwerks frühestens im Jahr 2030 – dazu beigetragen werden, zunächst ein gemeinsames Bewusstsein zu schaffen und anschließend einheitliche Methoden zu erarbeiten.

Das Wissensdokument stellt eine Vorstufe zur Entwicklung eines Regelwerks dar und ergänzt insbesondere die EFA, die H BVA und die RASt. Zu den RIN und der HBS sollen Hinweise zu den besonderen Anforderungen des Fußverkehrs aufgenommen werden.

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