3.5.3 Merkblatt für den Einsatz von temporärer Umleitungsbeschilderung

Datum der Konstituierung: 18.10.2018

Leitung: Ralph Goerres

Problem / Ziel

Die noch neue Technologie der Beschilderung mit aktiven lichttechnischen Elementen so wie die fixen Vorgaben im Arbeitsstellenbereich und die Probleme resultierend aus dem Bereich der temporären Aufstellung machen es nötig, den Vorgaben der RUB Ergänzungen für den temporären Arbeitsstellenbereich beizufügen.

Die Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum sind nicht nur mögliche Störstellen im Verkehrsfluss. Sie erfordern auch eine eindeutige, umsichtige und sichere Kennzeichnung. Vorgaben dafür finden sich in zahlreichen Gesetzen, Verordnungen, Regelwerken, Normen etc. Da die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen für die verkehrliche und bauliche Situation, verbunden mit Beachtung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer und die in der Arbeitsstelle Tätigen erfordern, müssen alle an diesen Maßnahmen Beteiligten einschlägige Detailkenntnisse besitzen. Speziell die Abwägung des Sichtbarkeitsgrundsatzes, die Verständlichkeit, der statischen Problematik und dem Wunsch der Gestaltung der Auftraggeber soll hier Rechnung getragen werden. Die derzeitig möglichen Systeme sollen aufgezeigt und die Randparameter für die Gestaltung im temporären Bereich festgelegt werden. 

Der ursprüngliche Name des Regelwerks ("Merkblatt für den Umgang mit Umleitungsbeschilderungen im Arbeitsstellenbereich") aus den Antrag für das Regelwerk aus dem Jahr 2017 trifft das Themengebiet nicht, da die Umleitung ja nicht in Arbeitsstellen liegt, sondern aufgrund von Arbeiten und der entsprechenden Sperrung erfolgen muss. Weiterhin gibt es zahlreiche Anlässe, eine temporäre Umleitung auszuschildern, ohne dass eine Arbeitsstelle vorliegt. Daher wurde auch der Titel des Gremiums aktualisiert.

Potenzielle Nutzer des Merkblatts sollen Behörden, die mit der Planung und Ausschreibung von Verkehrsabsicherungen befasst sind, sowie Ingenieurbüros o. ä., die in deren Auftrag arbeiten, und Auftragnehmer, die Produkte herstellen und liefern sollen, sein.

Angestrebtes Ergebnis

Merkblatt (R 2) – 2019

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