2.5.7 Signalisierung des Radverkehrs

Datum der Konstituierung: 22.03.2018

Leitung: Dipl.-Ing. Marcel Schreiber

Problem / Ziel

Ziel ist die Erstellung eines Arbeitspapiers als Grundlage zur Überarbeitung der RiLSA und der ERA. Für den Individualverkehr und den ÖPNV liegen ausführliche Grundlagen in den RiLSA vor. Die „Hinweise zur Signalisierung des Radverkehrs“ (HSRa) stammen aus dem Jahr 2005, seitdem gab es u.a. die StVO-Änderung 2013 mit speziellem Bezug zu Radverkehr an Lichtsignalanlagen.  Themen mit Anpassungsbedarf (auch für die RiLSA) sind z. B.:

  • LSA-Schaltungen beim Entfall einer Radwege-Benutzungspflicht: Welche Schritte werden erforderlich?
  • Duale Führungen, wo Radverkehr sowohl im Seitenraum als auch auf der Fahrbahn berücksichtigt werden muss, werden noch nicht behandelt.
  • Beim indirekten Linksabbiegen können besondere Anforderungen zu Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit bestehen, die in der Praxis noch häufig zu Unsicherheiten führen.
  • Zum Rechtsabbiegen des Radverkehrs bei Rot läuft aktuell eine Forschungsarbeit (Forschungsarbeit FE 82.0690/2017).
  • Bezüglich der Anforderungen bei hohen Radverkehrsaufkommen läuft derzeit eine Forschungsarbeit (Forschungsarbeit FE 3.0539). Deren Ergebnisse sind in die Regelwerke einzuarbeiten.
  • Grüne Wellen und Vorrangschaltungen für den Radverkehr, z. B. im Zusammenhang mit Radschnellverbindungen Durch die steigende Bedeutung des Radverkehrs bekommt die Signalisierung sowohl für die Verkehrssicherheit als auch für die Planung von Verkehrsanlagen eine weiter steigende Bedeutung.  

Potenzielle Nutzer des Dokuments sollen die Landesbetriebe für Straßen und Verkehr und die Kommunen sowie in deren Auftrag planende Büros sein, um in den Stand versetzt zu werden, den Radverkehr nach dem aktuellen Stand von Recht und Technik an Lichtsignalanlagen einzuplanen. Sie sollen ein Instrumentarium erhalten, neben dem MIV auch den Radverkehr zu erfassen und interpretieren zu können.
 

Grobe Gliederung des Regelwerks
Angelehnt an die „Hinweise zur Signalisierung des Radverkehrs“ (HSRa) von 2005:
Aufgabe ist vor allem das Herausarbeiten von Änderungen bezüglich

  1. Einordnung in die FGSV-Regelwerke und den Stand der Forschung
  2. Zielsetzungen bei der Signalisierung des Radverkehrs
  3. Führung und Signalisierung des Radverkehrs
  4. Entwicklung und Bearbeitung von Signalprogrammen
  5. Ausstattung und Betrieb ggf. Anhang mit Beispiel-Signalplänen und -schaltungen

Angestrebtes Ergebnis

Es soll ein Arbeitspapier erstellt werden, das als Grundlage für die Überarbeitung der ERA und der RiLSA dient. Dabei ist beabsichtigt, die aktuellen Erfahrungen aus verschiedenen Städten und Regionen zusammenzutragen und zu bewerten. Die Hinweise zur Signalisierung des Radverkehrs werden auf Aktualisierungs- und sonstigen Änderungsbedarf geprüft. Die Ergebnisse laufender oder jüngst abgeschlossener Forschungsvorhaben sollen in eine konkrete Handreichung für die Berücksichtigung des Radverkehrs an Lichtsignalanlagen einfließen

Arbeitspapier (W 2) – 2023

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