Datum der Konstituierung: 09.10.2017
Leitung: N. N.
Problem / Ziel
Das Ausmaß der Unfälle mit Getöteten auf Landstraßen (nahezu 60 % der Getöteten) und mit Getöteten bei Unfällen mit Aufprall auf Bäume ist immer noch erschreckend. Der weitaus größere Teil der Unfälle mit Aufprall auf Bäume entfällt auf Landstraßen.
Mit der Aufnahme des Merkmals „Aufprall auf Hindernisse neben der Fahrbahn“ in die Verkehrsunfallanzeige ab dem Jahre 1995 ist in den Unfallstatistiken deutlich ablesbar geworden, in welchem Maße die Unfallschwere für von der Fahrbahn abkommende Verkehrsteilnehmer bei einem Aufprall auf Bäume erhöht wird. Demgegenüber stehen die Alleen und einseitige Baumreihen als Teil des natürlichen und kulturellen Erbes vieler Regionen in Deutschland, für die der Straßenbau in besonderer Weise Verantwortung trägt; sie beleben das Landschaftsbild und erfüllen vielfältige Aufgaben im Landschaftshaushalt. Darüber hinaus hat Straßenbepflanzung positive Auswirkungen auf die Straßenraumgestaltung, die optische Führung und die Stabilisierung des Straßenkörpers (siehe ESLa, Ausgabe 2003).
Die Diskussionen in den 2010er-Jahren zeigten Unklarheiten bei der Anwendung des Regelwerks (z. B. RPS, ESAB) im Zusammenhang mit Bäumen an Straßen und straßenbaulichen Maßnahmen, insbesondere bei Alleen, z. B. an Bundesfernstraßen. Vertreterinnen und Vertreter des Alleenschutzes erläutern ihre Forderungen an das damalige BMVI, es wurde die Befürchtung deutlich, dass durch Baumverluste der Alleenbestand erheblich reduziert wird, ohne dass Nachpflanzungen erfolgen. Daher schien eine weitere Klarstellung seitens des BMVI bzgl. der Anwendung der Regelwerke zu den Alleen erforderlich. Eine Überarbeitung der ESAB (Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume) erschien daher notwendig, das Merkblatt Alleen (BMV, 1992) sollte ebenfalls integriert werden, und so ist 2017 eine ad-hoc-Gruppe mit der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) unter Einbindung aller relevanten Institutionen gegründet worden. Auf eine Leitung wird verzichtet, FGSV und FLL moderieren den Prozess.
Nutzende der Regelwerke
Potentielle Nutzende der Empfehlungen sind Umwelt- und Landschaftsplanung, Fachpersonal der Verkehrsplanung und des Straßenentwurfs bei Straßenbau- und Naturschutzbehörden, Ingenieurbüros
Grobe Gliederung des Inhalts
- Einführung (Inhalt, Zweck, Anwendungsbereich)
- Allgemeine planerische Aspekte
- Bestehende Bäume an bestehenden Straßen, Maßnahmen zur Verringerung von Unfällen mit Aufprall auf Bäume und der Unfallfolgen
- Bestehende Bäume an neuen Straßen
- Neue Bäume an bestehenden Straßen
- Neue Bäume an neuen Straßen
- Unfallhäufungen
- Flankierende Maßnahmen
Angestrebtes Ergebnis
Empfehlungen (R 2) – 2025