5.2.1 ZTV Ew-StB

Datum der Konstituierung: 21.11.2022

Leitung: Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Roth

Problem / Ziel

Die ZTV Ew-StB (Zusätzliche Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau) bestimmen ausgewählte Inhalte der REwS (Richtlinien für die Entwässerung von Straßen) und der RiStWag (Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten) als Vertragsbedingungen des Bauvertrags. Die aktuellen RiStWag wurden 2016 veröffentlich, die REwS, Ausgabe 2022. Neben Redaktionellem ergibt sich insbesondere durch die umfangreiche inhaltliche Überarbeitung und Entwicklung der RAS-Ew zu den REwS ein großer Anpassungsbedarf in den ZTV Ew-StB, Ausgabe 2014. Für die Einführung eines Leistungsbereichs „Grabenlose Kanal- und Leitungssanierung“ des Standardleistungskatalogs für den Straßen- und Brückenbau (STLK) sind zusätzliche technische Vertragsbedingungen notwendig. Ggf. unter Hinzuziehung bzw. Verweise auf entsprechende ZTV der DWA. Zum Einsatz von recyklierten Kunststoffen bei Kunststoffen sind zumindest Hinweise erforderlich. Mit der Überarbeitung der ZTV Ew-StB wird eine sichere Vertragsgrundlage für Baumaßnahmen der Straßenentwässerung gewährleistet. Forschungsarbeiten sind für die Erstellung der ZTV Ew-StB nicht notwendig.

Die ZTV Ew-StB werden von allen am Straßenbau Beteiligten zur Erstellung einer VOB-konformen Vertragsgrundlage und zur Abwicklung des Bauvorhabens genutzt von Straßenbaubehörden der Länder und Kommunen, Ingenieurbüros und Baufirmen.

Grobe Gliederung des Regelwerks
Die Gliederung der aktuellen ZTV Ew-StB wird (weitgehend) beibehalten werden:

  1. Allgemeines
  2. Bankette (unbefestigte Seitenstreifen) und Mittelstreifen
  3. Straßenmulden
  4. Entwässerungsgräben
  5. Straßenrinnen
  6. Straßenabläufe
  7. Rohrleitungen
  8. Schächte
  9. Sickeranlagen
  10. Durchlässe
  11. Pumpanlagen
  12. Bauwerke für die Rückhaltung des Oberflächenwassers
  13. Bauwerke für die Behandlung des Wassers
  14. Versickerungseinrichtungen
  15. Entwässerung an Ingenieurbauwerken
  16. Maßnahmen bei Baustelleneinrichtungen und Baudurchführung in Wasserschutzgebieten
  17. Entwässerung während der Bauzeit

Anhang: Regelwerke

Angestrebtes Ergebnis

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien (Regelwerk R 1) – 2028

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