ad-hoc-Gruppe 0.3.6.1 Anwendung und Anpassung von FGSV-Regelwerken im Bereich Verkehr zur Einhaltung von Klimaschutzzielen

Datum der Konstituierung: 10.02.2022
Leitung: Univ.-Prof. Dr.-Ing. Jürgen Gerlach

Problem / Ziel

Das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 zum Klimaschutzgesetz KSG führt dazu, dass auch bisherige Methoden, Entscheidungsprozesse und Maßnahmen im Straßen- und Verkehrswesen auf den Prüfstand gestellt werden. Das Urteil hat bekräftigt, dass alles Gebotene zu tun ist, um den Klimawandel in beherrschbaren Grenzen zu halten. Damit bekommt die am 31. August 2021 beschlossene Gesetzesnovelle mit den Minderungszielen der CO2-Emissionen gegenüber 1990 um 65 % bis 2030 und 88 % bis 2040 sowie 100 % bis 2045 einen rechtlich verbindlichen Charakter.

Besonders sind in diesem Zusammenhang die jährlich zu überprüfenden Minderungsziele, die im Falle der Nichteinhaltung in jedem einzelnen Sektor zu Sanktionen, Strafzahlungen und zur Notwendigkeit von einzurichtenden Sofortmaßnahmen führen werden. Vor dem Hintergrund des bislang anhaltenden Trends der gleichbleibenden CO2-Emissionen im Verkehrssektor wird es erheblicher Anstrengungen bedürfen, die jährlichen Minderungsziele einzuhalten. Zu erwarten ist, dass die Folgen von Nichteinhaltungen noch nie dagewesene Veränderungen im Umgang mit dem Angebot und der Nachfrage in allen Verkehrsteilsystemen mit sich bringen wird.

Im Umkehrschluss stellt sich die Frage, inwieweit die existierenden und anerkannten Regeln der Technik im Verkehrswesen dazu beitragen (können), die Minderungsziele nicht zu verfehlen. Im Rahmen der Ende Oktober 2021 durchgeführten Strategiesitzung des LA 1 waren sich alle Teilnehmenden einig, dass die Beantwortung dieser Frage eine ganz zentrale Aktivität der FGSV im Jahr 2022 darstellen sollte.

Beantragt wurde daher für die Erstellung eines Regelwerks die Gründung AG-übergreifenden ad-hoc-Gruppe (AG 1-3, K 2, K 4, K 5), die an die neue Kommission 6 "Nachhaltigkeit", die am 23. Februar 2022 ihre konstituierende Sitzung hatte, und den KoA Verkehr angebunden ist und sich dieser Frage widmet. Ziele der ad-hoc-Gruppe sind

  • die Formulierung und Abstimmung von Leitlinien der FGSV-Arbeit unter Klimaschutzbedingungen ("Präambel" der FGSV-Tätigkeiten im Jahrzehnt des Klimaschutzes),
  • die Identifizierung von vorliegenden und im Entwurf befindlichen Regelwerken mit maßgebender Relevanz für die anstehende Thematik (z. B. RIN, HBS, RWS, EVP, RASt, ERA, EFA, EAR),
  • eine Überprüfung dieser Regelwerke auf die Möglichkeiten der Anwendung bei der Auswahl von Maßnahmen zur Einhaltung von Klimaschutzzielen unter Einbeziehung der jeweils zuständigen Gremien in Form von Einzel-Workshops,
  • das Herausstellen von etwaigen Notwendigkeiten zur Anpassung dieser Regelwerke auf Klimaschutzziele einschließlich einer Rückspiegelung von Impulsen in die jeweils zuständigen Gremien,
  • die exemplarische Anwendung von angepassten Methoden an Beispielen,
  • die Erstellung und Abstimmung von Empfehlungen für die Anwendung und Anpassung von FGSV-Regelwerken im Bereich Verkehr zur Einhaltung von Klimaschutzzielen. 

Die Nutzenden der neuen Empfehlungen sind alle Anwenderinnen und Anwender von FGSV-Regelwerken und Wissensdokumenten aus dem Bereich Verkehr (AG 1 bis 3).

Grobe Gliederung des Regelwerks

  1. Vorbemerkungen
  2. Einführung
  3. Handlungsbereiche zur Einhaltung von Klimaschutzzielen
  4. Empfehlungen zur Anwendung bestehender FGSV-Veröffentlichungen bei der Aufgabe der Einhaltung von Klimaschutzzielen
  5. Empfehlungen zur Anpassung bestehender FGSV-Veröffentlichungen an Klimaschutzziele
  6. Literatur
  7. Begriffe
  8. Anhänge

Grober Arbeitsplan
Ziel sollte es sein, im ersten Halbjahr 2022 einen Entwurf zur Abstimmung vorzulegen und die Abstimmung in maximal drei Monaten abzuschließen. Im Herbst 2022 sollen die Empfehlungen veröffentlicht werden. Hierzu wird es erforderlich sein, mindestens vier (Online-)Sitzungen pro Monat durchzuführen. Diese sollen durch Online-Workshops mit den für die identifizierten Regelwerke zuständigen Arbeitsgremien ergänzt werden. Dazu kommt eine externe, fachlich versierte Moderation und Begleitung, die Sitzungsergebnisse dokumentiert und auf dieser Basis Textentwürfe für die Empfehlungen erstellt.

Angestrebtes Ergebnis

Der Praxis fehlen Vorgaben, Standards, Empfehlungen und Hinweise dazu, wie die FGSV-Regelwerke gewinnbringend eingesetzt werden können, um Klimaschutzziele einzuhalten. Der Verbindlichkeit des Bundesverfassungsgerichtsurteils entsprechend reicht es dabei nicht aus, wenig verbindliche Hinweise an die Hand zu geben. Gefordert sind vielmehr möglichst verbindliche Methoden und Maßnahmenvorschläge, die dann zur Anwendung kommen sollen, wenn auf den jeweiligen Zuständigkeitsebenen verkehrliche Anforderungen zwar soweit wie möglich erfüllt, Klimaziele aber eingehalten werden sollen oder müssen. Hilfreich wäre ein begleitendes ARS (Allgemeines Rundschreiben des BMDV), das die Anwendung auf allen Planungsebenen empfiehlt.

Empfehlungen (R 2) – 2022

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