3.6.5 Hinweise für die Ausführung von profilierten Markierungen

Datum der Konstituierung: 23.6.2022

Leitung: Herr Daniel Blankenagel

Problem / Ziel

Gegenstand des neuen Arbeitskreises sind profilierte Markierungssysteme gemäß Abschnitt 3.7.3 der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M 13) mit regelmäßig angeordneten, erhabenen Profilen, welche bis zu 7 mm über die Fahrbahnoberfläche reichen können. Bei diesen sog. Steg- oder Querprofilmarkierungen wird durch die ausgeprägte Oberflächenstruktur neben einer erhöhten Nachtsichtbarkeit bei Nässe beim Überfahren ein akustisch und/oder haptischer Effekt erzielt, der zur Warnung von motorisierten Verkehrsteilnehmenden beim unbewussten Verlassen der Fahrbahn dient. Zur Herstellung der hier behandelten profilierten Markierungen werden i. d. R. reaktive und thermoplastische Markierungsstoffe („Kaltplastik- oder Thermoplastikmassen“) eingesetzt. 

Das Regelwerk beinhaltet verschiedene Empfehlungen zum Einsatz von profilierten Markierungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit: Bei den Regelquerschnitten von Straßen der EKL1 und EKL2 sollen gemäß den „Richtlinien für die Anlage von Landstraßen“ (RAL) die Fahrstreifenbegrenzungen zur Trennung der beiden Fahrtrichtungen als profilierte Markierungen mit haptischer Wirkung ausgeführt werden. Analog wird dies vermehrt an Anschlussstellen ohne bauliche Trennung der Richtungsfahrbahnen angewandt, um Falschfahrten zu vermeiden. In den ZTV M 13 werden profilierte Markierungen mit akustischer und/oder haptischer Wirkung als Fahrbahnbegrenzung für Baumalleen und im Bereich von Schwerpunkten der Unfallart „Abkommen von der Fahrbahn“ empfohlen. Gemäß den „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (RABT 2006) werden unter Abschnitt 6.1.8 Leiteinrichtungen für die Doppellinie (Zeichen 295 StVO) als Typ II profiliert vorgegeben (s. auch Abschnitt 5.4 der EABT-80/100). 

Trotz dieser Einsatzempfehlungen sowie dem verbreiteten Einsatz in der Praxis fehlen derzeit im technischen Regelwerk standardisierte Vorgaben hinsichtlich der Ausführung profilierter Markierungen. Damit obliegt die Festlegung der detaillierten Ausgestaltung der Profilmarkierung (Schichtdicke des Grundstriches, Höhe und Breite der Profile, Materialart, Abstand und Winkel der Profile, „Anfangs- und Endkonstruktion“, Einwirkung des Winterdienstes, etc.) dem einzelnen Auftraggeber oder wird dem Auftragnehmer überlassen. Dies hat in der Praxis häufig zu Streitigkeiten und einer (unerwünschten) Vielfalt unterschiedlicher Ausführungsformen geführt hat. Zudem ist das vorhandene Wissen zu bewährten Ausführungsformen den für die Ausschreibung zuständigen Stellen häufig nicht bekannt. 

Das Wissensdokument soll diese Defizite aufgreifen, indem das vorhandene Wissen (z. B. Steinauer, 1991) sowie Praxiserfahrungen gesammelt und nach entsprechender Validierung als „best practice“ den ausschreibenden Stellen, Applikateuren und Prüfstellen verfügbar gemacht wird. Die Hinweise sollen dazu beitragen, dass untaugliche Ausführungsformen zukünftig von vorneherein ausgeschlossen und Konflikte zwischen Auftraggeber und -nehmer aufgrund unklarer Vorgaben vermieden werden.

Weiterhin soll der Stand des Wissens hinsichtlich möglicher Einsatzgrenzen von profilierten Markierungen herausgearbeitet werden, insbesondere im Hinblick auf die ggf. eingeschränkte Wirksamkeit von profilierten Markierungen zur Warnung von Fahrzeugen des Schwerverkehrs (s. Tiefenthaler et al., 2002). Hierauf aufbauend soll die Möglichkeit der Präzisierung bestehender Einsatzempfehlungen geprüft und Forschungsbedarf aufgezeigt werden. Weitere Aspekte, die im Rahmen der Erarbeitung der Hinweise beleuchtet werden sollen: Messung der lichttechnischen Eigenschaften von profilierten Markierungen; Betrieb und Unterhalt (Reinigungsbedarf, Dauerhaftigkeit), Wirtschaftlichkeit.

Potenzielle Nutzende des neuen Wissensdokuments sind im Wesentlichen Straßeninfrastrukturbetreibende (u. a. Straßenbaubehörden), Markierungsindustrie (Applikateure, Maschinen- und Stoffhersteller, Prüfstellen für Fahrbahnmarkierungen), der FGSV-AA 3.6 und zugehörige Arbeitskreise.

Grobe Gliederung des Wissensdokuments

  • Allgemeines und Begriffsbestimmungen zu profilierten Markierungen 
  • Einsatzbereiche und -kriterien 
  • Anforderungen und Applikationsverfahren 
  • Prüfung profilierter Markierungen 
  • Empfehlungen für die Ausschreibung 
  • Verbleibende offene Fragen und Forschungsbedarfe

Angestrebtes Ergebnis

Hinweise (W 1) – 2026

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