5.02 Nachhaltigkeit im Erd- und Grundbau

Datum der Konstituierung: 10.01.2024

Leitung: Akad. Dir. Dr.-Ing. Dirk Heyer

Problem / Ziel

Nach Einstellung der Arbeiten der LAGA zum Thema „Abfälle zur Verwertung“ mit Veröffentlichung des LAGA-Merkblatts M 20 im Jahr 2003 und der Bitte der Bundesländer an das BMU in 2004, eine Ersatzbaustoff-Verordnung aufzustellen, hatte der LA 5 beschlossen, sich mit Themen zur Nachhaltigkeit mit Schwerpunkt der Ressourcenschonung und des Einsatzes von Sekundärbaustoffen zur Substitution von Primärbaustoffen zu befassen. Primäres Ziel war dabei, das erdbautechnische Regelwerk in dieser Hinsicht zu aktualisieren und eine Verbindung mit dem umwelttechnischen Regelwerk zu schaffen.

Weiterhin wurden die Grundlagen für die hochwertige Verwendung von Böden sowie die Weiterverwendung von schwierigen Böden, wie z. B. veränderlich feste Gesteine und organogene Böden als Baustoff im Erdbau gelegt. Die Anwendungsbereiche von Böden wurde erweitert (z. B. Planum und Hinterfüllungen). Der Aushub von bisher ungeeigneten Böden wird vielfach in Verfüllungen oder Deponien verbracht. Als Baustoff im Erdbau wird er im Kreislaufwirtschaftsprozess gehalten.

Als weitere Themen zur Nachhaltigkeit sind umweltverträgliche Entwässerungsmaßnahmen und der Grundwasserschutz in Wassergewinnungsgebieten zu nennen. Im Rahmen einer ad-hoc-Gruppe unterhalb des Lenkungsausschusses 5 sollen die bisherigen F&E-Projekte und erstellten Regelwerke hinsichtlich ihrer Relevanz zur Nachhaltigkeit ausgewertet und zusammengestellt werden. Im Hinblick auf den CO₂-Footprint sollen die Verfahren und Bauweisen im Erd- und Grundbau schwerpunktmäßig zunächst zu Bodenbehandlungen mit Bindemitteln, Bauen mit Geokunststoffen und Bauen auf gering tragfähigem Untergrund bewertet und ggf. verglichen werden.

Arbeitsplan und grobe Gliederung des Inhalts
Die Arbeiten werden Anfang des Jahres 2024 begonnen. Nachhaltigkeit wird aber ein Dauerthema darstellen. Die Notwendigkeit der Arbeit der ad-hoc-Gruppe hängt von den gesellschaftlichen Entwicklungen ab und wird vom LA 5 jährlich überprüft.

Angestrebtes Ergebnis

Zunächst ist keine Erstellung eines Regelwerks vorgesehen. Die ad-hoc-Gruppe soll die Arbeiten der Arbeitsausschüsse der AG 5 zum Thema „Nachhaltigkeit“ koordinieren und die Verbindung zur Kommission 6 "Nachhaltigkeit" halten.

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