6.2.2 Kraftwerksrückstände

Datum der Konstituierung: 8.3.1990

Leitung: Dr.-Ing. Hans-Joachim Feuerborn

Problem / Ziel

Der AK hat die Aufgabe, sämtliche Themen zur Anwendung von Kraftwerksnebenprodukten im (Erd- und) Straßenbau zu bearbeiten und die Erkenntnisse in Merkblättern für Anwender zur Verfügung zu stellen bzw. die in Merkblättern verfügbaren Informationen zu aktuali­sieren.

Die spezifischen Eigenschaften der im Erd- und Straßenbau eingesetzten Kraftwerksnebenprodukte Schmelzkammergranulat, Kesselasche und Flugasche (aus Stein- und Braunkohle) waren in einzelnen produktspezifischen Merkblättern beschrieben worden. Mit der letzten Aktualisierung wurden diese im "Merkblatt über die Verwendung von Kraftwerksnebenprodukten im Straßenbau" (M KNP) zusammengefasst, das im Jahr 2009 veröffentlicht worden ist.

Die KNP sind aber auch in anderen FGSV-Regelwerken angesprochen. Bei der Überarbeitung dieser Regelwerke wird der AK die notwendige Zuarbeit leisten. Darüber hinaus gilt es, die Weiterentwicklung der Europäischen Normen für Gesteinskörnungen, hierbei insbesondere hinsichtlich der künftigen umweltrelevanten Anforderungen (BWR3), der Normen für hydraulische Tragschichtbinder (EN 13282) und für hydraulisch gebundene Gemische (EN 14227) bzw. deren Anwendung (EN 16907) zu verfolgen und die Überführung in die Regelwerke des (Erd- und) Straßenbaus vorzubereiten. Gleiches gilt für die in Überarbeitung befindlichen nationalen Regelwerke zu Umweltanforderungen an Baustoffe für den (Erd- und) Straßenbau, hier speziell die Ersatzbaustoffverordnung – EBV.

Der AK bearbeitet derzeit folgende Aufgaben:

  • Begleitung der Einführung der Europäischen Normen EN 13282-1 und EN 13282-2, EN 14227-3, EN 14227-4 und 14227-15 sowie EN 16907-X in das Regelwerk
  • Erstellung von Technischen Lieferbedingungen für Flugasche im Erd- und Straßenbau
  • Gremienübergreifender Informationsaustausch zu KNP im Erd- und Straßenbau zur Aktualisierung bestehender Regelwerke
  • Einfluss übergeordneter Regelwerke auf Anwendung von KNP (z. B. TL BuB E und Ersatzbaustoffverordnung – EBV)

Angestrebtes Ergebnis

Technische Lieferbedingungen für Flugasche im Erd- und Straßenbau​​

GREMIENVERZEICHNIS
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