Datum der Konstituierung: 10.06.2026
Leitung: Dr. Dipl.-Chem. Claudia Drewes
Problem / Ziel
Nach den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M 13) dürfen Markierungsarbeiten nur von Unternehmen ausgeführt werden, deren Personal eine ausreichende Fachkunde besitzen. Die Fachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer zweiwöchigen (weiße Markierungen) oder zweitägigen (gelbe Markierungen aus Folie) Lehrgang zum Thema Fahrbahnmarkierung bei einer unabhängigen Schulungsstelle erbracht. Der zweiwöchige Lehrgang ist zugleich Voraussetzung für die Anerkennung von Prüfungsstellen, die Kontrollprüfungen an Markierungen nach ZTV M im Auftrag der öffentlichen Hand durchführen. Weiterhin sind regelmäßige Auffrischungslehrgänge vorgesehen. Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 22/2024 des Bundesverkehrsministeriums ist die geforderte formale Anerkennung dieser Schulungsstellen durch die BASt entfallen. Zugleich wurden mit dem ARS Nr. 22/2024 allgemeine Randbedingungen, wie z. B. die zu behandelnden Themen und die Notwendigkeit einer schriftlichen Abschlussprüfung, festgelegt.
Mit der Fortschreibung der ZTV M 13 soll die Schulung von Unternehmen und Prüfstellen grundlegend überarbeitet und neu konzipiert werden. Wesentliches Ziel ist es, eine breitere Fachbeteiligung und Transparenz bei der Gestaltung von Anforderungen sicherzustellen. Hierfür soll die Erarbeitung einheitlicher Rahmenbedingungen für Schulungen an die FGSV e. V. – als öffentliche, für alle Fachleute zugängliche Institution – übertragen werden. Hierzu zählt beispielsweise die Erarbeitung einer Prüfungsordnung sowie Mindestanforderungen an die Kompetenz von Schulungsstellen. Zusätzlich soll ein Fortbildungsbeirat etabliert werden, der ebenfalls bei der FGSV e. V. (im AA 3.6) angesiedelt wird. Im Beirat sollen u. a. Vertreter der Straßenbauverwaltung und der Industrieverbände mitwirken. Aufgabe des Beirats ist die fortlaufende Qualitätssicherung der Schulungen, beispielsweise durch die Überprüfung von Prüfungsfragen und Lehrinhalten. Die eigentliche Durchführung der Ausbildung, von Lehrgängen und Prüfungen verbleibt wie bisher bei den Schulungsstellen sowie diesen Stellen zugeordneten Prüfungsausschüssen und soll nicht von der FGSV e. V. übernommen werden.
Im Arbeitskreis werden die Prüfungsordnung für die Ausbildung sowie Mindestanforderungen an die Kompetenz von Schulungsstellen erarbeitet. Dabei sollen insbesondere folgende Gruppen beteiligt werden: Vertreter der Straßenbauverwaltungen der Länder und der Autobahn GmbH des Bundes, Applikateure, Industrieverbände, Prüfstellen. Die Prüfungsordnung sowie weitere Anforderungen sollen als Merkblatt der FGSV e. V. (R2) veröffentlicht werden.
Angestrebtes Ergebnis
Regelwerk (Merkblatt R2) – 2027